Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/34: Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (Landesversorgungsgesetz, LVG) · 60 Seiten

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Ausserdem wünscht Carbura folgenden neuen Abs. 2a:

„Das Bundesamt schliesst mit den Pflichtlagerorganisationen Leistungsvereinbarungen ab. Darin werden insbesondere folgende Ziele geregelt:

a. Lagermenge oder die Bedarfsdeckung

b. Qualität der Güter und Dienstleistungen

c. Bemessungsgrundlagen für die Beitragsleistungen der Mitglieder an die Garantiefonds

d. Verwaltung und Verwendung der Garantiefondsmittel

Die Leistungsvereinbarung stellt sicher, dass die Pflichtlagerorganisationen die Mittel eines Garantiefonds zweckentsprechend verwenden oder bei einem klaren Missverhältnis zwischen den erhobenen Beiträgen und den benötigten Mitteln Anpassungen vornehmen. Das Bundesamt überprüft perio-

disch die Einhaltung der Zielvereinbarung.“

 Sollten das System der Leistungsvereinbarung und des Controllings nicht eingeführt werden, schlägt Carbura folgende Ergänzung von Abs. 2 vor:

„Das Departement prüft die Rechtmässigkeit der Statuten, das Bundesamt die Rechtmässigkeit der Reglemente. Stellt die Aufsichtsbehörde die Rechtswidrigkeit fest, weist sie die entsprechenden Bestimmungen zur Berichtigung zurück.“

 Agricura begrüsst Kompetenzdelegationen grundsätzlich, will aber die Genehmigung bei Schaffung und Aufhebung von Garantiefonds unbedingt beim zuständigen Departement belassen. Agricura und Migros schlagen folgende Änderung von Abs. 2 vor:

„Statuten … bedürfen der Genehmigung des WBF.“

Folgender Abs. 3 sei neu einzufügen:

„Reglemente und Erlasse der privaten Trägerschaften bedürfen der Genehmigung einer vom WBF bezeichneten Bundesbehörde.“

Die Absätze 3 und 4 würden neu zu 4 und 5.

 SBV, Suisseporcs und VKGS beantragen einen neuen Abs. 5 mit folgendem Wortlaut:

„Die Organisationen der Wirtschaft, die Garantiefonds resp. deren Träger müssen über ihre Tätigkeit öffentlich Rechenschaft ablegen. Sie müssen bei der Durchführung der Vorratshaltung die von den Auswirkungen der Lagerhaltung betroffenen Branchen paritätisch einbeziehen.“

SGPV beantragt dafür folgende Formulierung:

„Les entreprises ont un devoir de transparence sur leurs activités. Elles

tiennent compte de l’opinion des filières concernées et les intègrent dans la gestion des stocks.“

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