Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/41: Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens · 21 Seiten

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Zusammenfassung

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens sind insgesamt 51 Stellungnahmen eingegangen.

Grundsätzliche Zustimmung zu den Anpassungen am Quellensteuerregime:

22 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL GR, JU, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, UR, VD, VS, ZG, ZH), die FDK, 4 Parteien (BDP, CVP, FDP, SP), das Bundesgericht sowie 7 Verbän-

de/Organisationen (ASIP, SGB, Städtische Steuerkonferenz, SUVA, SVV, VTB, ZVDS) stimmen dem bundesrätlichen Vorschlag grundsätzlich zu.

Die Treuhand-Kammer und der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüssen zwar die Revision im Grundsatz, weil die bestehende Gesetzgebung nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) übereinstimmt. In einer Reihe von Detailfragen wird dann aber auf mögliche Umsetzungsschwierigkeiten und den Zusatzaufwand für die Arbeitgeber verwiesen. Der Schweizerische Städteverband hält fest, dass die Vorlage von seinen Mitgliedern je nach spezifischer Situation unterschiedlich beurteilt wird. Städte, die nicht in typischen Quellensteuer-Kantonen liegen, äussern sich eher ablehnend, während die Stadt Genf beispielsweise die Vorlage unterstützt. Für eine ausführliche Stellungnahme wird auf die Städtische Steuerkonferenz verwiesen.

Zentrale Vorbehalte gegenüber den Anpassungen am Quellensteuerregime:

Eine Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, UR, VD, VS, ZG, ZH), die FDK, die Städtische Steuerkonferenz und die ZVDS beantragen, dass der heute massgebende Schwellenwert von 120 000 Franken für die obligatorische NOV bei ansässigen Quellensteuerpflichtigen beizubehalten ist. Auf diese Weise kann eine unverhältnismässige administrative Mehrbelastung für die kantonalen Steuerverwaltungen vermieden werden. BE befürwortet ohne Konkretisierung einen möglichst hohen Betrag, um die Anzahl Fälle mit obligatorischer NOV so klein wie möglich zu halten. SO spricht sich für eine Senkung des heutigen Schwellenwerts aus, jedoch in der Grössenordnung eines Bruttoerwerbseinkommens von mindestens 80 000 Franken.

Von den Parteien spricht sich wegen des Mehraufwands für die Veranlagungsbehörden die CVP für einen höheren als den in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Schwellenwert aus. Die FDP will über eine Senkung des heutigen Schwellenwerts erst entscheiden, wenn bekannt ist, welchen administrativen Mehraufwand dies mit sich bringt.

GE legt Wert darauf, dass für nicht ansässige Zweiverdienerehepaare, bei denen ein Ehegatte im Ausland erwerbstätig ist, das satzbestimmende Einkommen des Ehepaars von Amtes wegen nachträglich anhand des effektiven Verdiensts des im Ausland erwerbstätigen Ehegatten zu bestimmen ist.

GE, GR, FR und JU sowie die Treuhand-Kammer und der Schweizerische Arbeitgeberverband sprechen sich in unterschiedlichen Nuancen für die Beibehaltung von Tarifkorrekturen aus.

Ablehnung der Anpassungen am Quellensteuerregime:

4 Kantone (NE, SH, TG, TI), 1 Partei (SVP) sowie 4 Verbände (CP, GastroSuisse, sgv, Treuhand Suisse) lehnen die Vorlage ab oder beantragen eine Sistierung.

Die ablehnende Haltung wird in erster Linie mit administrativem Mehraufwand begründet, den die Neuregelung verursachen würde. SH und TI sowie die SVP wünschen in Anbetracht der am 9. Februar 2014 angenommenen Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» eine Sistierung der weiteren Arbeiten zu dieser Vorlage, bis der künftige rechtliche Rahmen im Zusammenhang mit dem FZA festgelegt ist. Auch TG nimmt bei seiner ablehnenden Haltung explizit Bezug auf das Abstimmungsergebnis.