Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/41: Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens · 21 Seiten
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o Für die artax Fide Consult AG, den CP und den VTB ist die Vereinheitlichung der Bezugsprovision zwar zu begrüssen, aber nicht die vorgeschlagene Höhe von 1 Prozent. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband und die Treuhand-Kammer erachten die vorgeschlagene Höhe als viel zu tief. Der Zusatzaufwand der Steuerbehörden für die zusätzlichen NOV sollte nicht zulasten der Arbeitgeber gehen.
o Für die Treuhand Suisse ist das Vorhaben weder angemessen noch notwendig. Auch Gastro-Suisse taxiert den Vorschlag als weder fair noch sachlich nachvollziehbar. Die Bezugsprovision sei auf dem gleichen Stand beizubehalten, damit die Arbeitgeber künftig für die gleiche Leistung nicht massiv unterentschädigt werden. ASIP, Prométerre, sgv, SVV und die ZVDS sprechen sich entschieden gegen die vorgesehene Senkung der Bezugsprovision aus.
- Folgende Kantone haben abweichende Meinungen zum bundesrätlichen Vorschlag:
o TI erachtet eine Vereinheitlichung der Bezugsprovision nicht als angemessen. Dies würde über den Harmonisierungsauftrag hinausgehen.
o BE schlägt vor, bei der Abrechnung in elektronischer Form eine höhere Provision festzulegen (z.B. 2%), weil gegenüber der Abrechnung in Papierform für die Verwaltung eine deutliche Entlastung resultiert.
o SO schlägt vor, dass zusätzlich zur Deckelung für Kapitalleistungen auch ein Höchstbetrag für quellensteuerpflichtige Leistungen an Organe juristischer Personen in das Gesetz aufgenommen werden sollte.
o VD erachtet die Deckelung für Kapitalleistungen als zu tief.
o UR beantragt demgegenüber, die Bezugsprovision gänzlich zu streichen. Es sei nicht einzusehen, weshalb für die Erhebung und Ablieferung der Quellensteuer ein anderer Massstab gelten soll als bei der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen. Eventualantrag: Die Bezugsprovision generell auf einen Pauschalbetrag für jede quellenbesteuerte Person begrenzen analog zu den Kapitalleistungen.
- Von den Parteien nimmt die FDP dezidiert gegen die Herabsetzung der Bezugsprovision auf 1 Prozent Stellung. Ihrer Meinung nach ist es nicht ersichtlich, wie die Vorlage den betrieblichen administrativen Aufwand der Arbeitgeber senken würde.
4.7 Steuerliche Behandlung der rückvergüteten AHV-Beiträge
Zu diesem Eckwert sind von keiner Seite abweichende Haltungen eingegangen.
4.8 Weitere Aspekte
- Für die SP könnte die grundsätzliche Quellenbesteuerung bei den Einkommen aller natürlichen Personen die Basis bilden für ein deutlich vereinfachtes Steuersystem, welches zudem eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung erlauben würde.
- Der Schweizerische Arbeitgeberverband, der SVV, die Treuhand-Kammer, Treuhand Suisse wie auch die ZVDS lehnen die Haftungsverschärfung für die Entrichtung der Quellensteuer ab. Auf die vorgesehene subsidiäre Haftung von Mitgliedern der Verwaltung und allen mit der Geschäftsführung oder der Liquidation befassten Personen sei zu verzichten.