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Vernehmlassung 2012/41: Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens · 11 Seiten

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Bundesgesetz Entwurf über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 14. Dezember 19902 über die direkte Bundessteuer

Art. 37a Abs. 6

6Der Bundesrat regelt die Einzelheiten; dabei berücksichtigt er die Vorschriften der Artikel 88 und 196 Absatz 3.

Art. 83 Der Quellensteuer unterworfene Arbeitnehmer

1Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die in der Schweiz jedoch steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit einer Quellensteuer. Artikel 37a bleibt vorbehalten.

2Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, unterliegen nicht der Quellensteuer, wenn einer der Ehegatten das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung besitzt.

Art. 84 Abs. 2

2Steuerbar sind:

a. alle Einkünfte aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit, einschliesslich Nebeneinkünften, geldwerter Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen und Naturalleistungen;

b. die Ersatzeinkünfte; und

c. die Leistungen nach Artikel 18 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19463 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG).

SR ..........

1BBl ...

2 SR 642.11

2013–......