Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 19 Seiten

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Entsorgungsprogramm: Zusammenfassungen

heben. Das ENSI fordert deshalb, dass bei der Erstellung des nächsten Entsorgungsprogramms, die Planung für die Entwicklung des untertägigen Felslabors für ein SMA-Lager und die geplanten Experimente stufengerecht zu konkretisieren und im Entsorgungsprogramm darzulegen sind.

− Hinweise für die Aktualisierung des Realisierungsplans: Das ENSI empfiehlt, Darlegungen zu

den folgenden Punkten in den Realisierungsplan aufzunehmen: Langzeitarchivierung der Informationen zu geologischen Tiefenlagern, QM-Konzept für die weitere Entwicklung des Entsorgungsprogramms und der Umsetzung des Realisierungsplans. Spezifisch hinsichtlich der Erteilung der nuklearen Baubewilligung empfiehlt das ENSI, ein Konzept für die Beobachtungsphase, einen Plan für den Verschluss der Anlage, ein Rückholungskonzept, ein Markierungskonzept sowie ein Konzept für den temporären Verschluss während der Betriebsphase zu erarbeiten.

Die Empfehlungen des BFE betreffen:

− Zeitpunkt der Einreichung des nächsten Entsorgungsprogramms: Das Entsorgungsprogramm

muss von den Entsorgungspflichtigen alle fünf Jahre angepasst werden (Art. 52 Abs. 2 KEV). Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird ebenfalls alle fünf Jahre neu berechnet (Art. 4 Abs. 1 SEFV). Da Entsorgungsprogramm und Kostenstudien auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen, werden sie heute nicht gleichzeitig erstellt. Das BFE empfiehlt, das nächste Entsorgungsprogramm im Jahr 2016 gleichzeitig mit den neuen Kostenstudien einzureichen, damit die beiden Prozesse synchronisiert werden.

− Kosten der Rückholung: Bisher liegt keine Berechnung seitens der Nagra vor, welche Kosten

eine allfällige Rückholung der radioaktiven Abfälle aus einem Tiefenlager während der Beobachtungsphase beziehungsweise nach dessen Verschluss verursachen würde. Eine solche Berechnung ist zur Information von Politik und Öffentlichkeit nützlich. Der Nagra wird empfohlen, zuhanden des BFE einen entsprechenden Bericht zu verfassen.

− Informationskonzept: Neben der Umsetzung des Informationskonzeptes durch die Nagra,

welche als technisch-wissenschaftliches Kompetenzzentrum im Auftrag der Entsorgungspflichtigen eine Lösung für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle vorbereitet, müssen auch die Kernkraftwerkbetreiber und deren Aktionäre ihre Rolle als politisch Verantwortliche wahrnehmen und diese in ihrer Kommunikation verstärkt zum Ausdruck bringen.