Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 19 Seiten

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Entsorgungsprogramm

1 Ausgangslage

1.1 Einleitung

Entsorgungsprogramm

Das Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) verlangt von den Entsorgungspflichtigen ein Entsorgungsprogramm. Dieses soll einen Gesamtüberblick der Entsorgung radioaktiver Abfälle bis zum Verschluss der Lager bieten und das grundsätzliche Vorgehen für die Realisierung langfristig sicherer Tiefenlager dokumentieren. Überprüfung sowie Überwachung der Einhaltung des Entsorgungsprogramms obliegt dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und dem Bundesamt für Energie (BFE). Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat – im Auftrag der Entsorgungspflichtigen1– das Entsorgungsprogramm 2008 der Entsorgungspflichtigen (NTB 08-01)2 erstellt und am 17. Oktober 2008 dem damaligen Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Bundesrat Moritz Leuenberger, eingereicht. Nun liegen die Resultate der Überprüfung vor.

Das Entsorgungsprogramm und die entsprechenden Stellungnahmen werden in einem nächsten Schritt öffentlich aufgelegt. Der vorliegende Erläuterungsbericht fasst das Entsorgungsprogramm sowie die Resultate der Überprüfung zusammen und gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Entsorgung von radioaktiven Abfällen in der Schweiz. Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Anhörung vom 15. Juni bis 28. September 2012 beim BFE eingehen werden, werden von den zuständigen Behörden ausgewertet und im Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm zusammengefasst. Anschliessend werden das Entsorgungsprogramm, die Resultate der Überprüfung sowie der Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm dem Bundesrat unterbreitet. Danach erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung Bericht über das Entsorgungsprogramm.

Die Entsorgungspflichtigen haben im Übrigen die Aufgabe, das Entsorgungsprogramm regelmässig anzupassen.

Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis

3

Im Dezember 2002 reichte die Nagra den «Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente, verglaste hochaktive Abfälle sowie langlebige mittelaktive Abfälle» ein. In der Folge verfassten verschiedene nationale sowie internationale Gremien und Expertengruppen Gutachten beziehungsweise Stellungnahmen zu diesem Entsorgungsnachweis. In seiner Verfügung vom 28. Juni 2006 verlangte der Bundesrat von den Kernkraftwerkgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm einen Bericht, in welchem alle offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen der Stellungnahmen und Gutachten zum Entsorgungsnachweis systematisch erfasst werden und aufgezeigt wird, wie diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Dementsprechend reichte die Nagra im Namen der Kernkraftwerkgesellschaften gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm den Bericht zum Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis (NTB 08-02)4 beim UVEK ein. Dieser Bericht wurde ebenfalls überprüft. Er wird zusammen mit den Resultaten der Überprüfung öffentlich aufgelegt. Der Bericht

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1 Namentlich sind dies: BKW FMB Energie AG, KKW Gösgen-Däniken AG, KKW Leibstadt AG, Nordostschweizerische Kraftwerke AG, ZWILAG AG, Paul-Scherrer Institut (PSI) 2 Kurz: Entsorgungsprogramm

3 Vgl. Glossar 4 Kurz: Bericht zum Umgang mit Empfehlungen zum Entsorgungsnachweis