Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 19 Seiten
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Entsorgungsprogramm
4.3 KNS-Stellungnahme zum Entsorgungsprogramm
Die KNS hat das von der Nagra vorgelegte Entsorgungsprogramm eingehend überprüft. Sie kommt zum Schluss, dass das Entsorgungsprogramm formal vollständig ist und ENSI sowie BFE das von der Nagra vorgelegte Entsorgungsprogramm detailliert beurteilt haben. Die KNS unterstützt die Empfehlungen des ENSI und des BFE, macht darüber hinaus aber noch eine Reihe weiterer Empfehlungen.
Die durch die KNS formulierten Empfehlungen betreffen die folgenden Aspekte:
− Realisierungsplan: Künftig soll mindestens für die Projektphase bis zur nächsten Aktualisierung des Entsorgungsprogramms jeweils ein detaillierter Realisierungsplan mit Zeitplan und quantifizierten Meilensteinen erstellt werden. In diesem sind alle wichtigen Arbeiten, auch die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auszuweisen und es ist anzugeben, welcher Erkenntnis- oder Entwicklungsstand damit erreicht werden soll. Der Zeitplan muss wo immer möglich mit Erfahrungswerten begründet werden. Beim Forschungs- und Entwicklungsprogramm sind für die kommenden Jahre Schwerpunkte festzulegen. Einen dieser Schwerpunkte soll die Überprüfung der Lagerkonzepte bilden.
− Abfallvolumen: Aus dem Entsorgungsprogramm sind die Volumina der insgesamt zur Entsor-
gung anfallenden Abfälle ersichtlich. Nach Ansicht der KNS sind künftig die aktuellen Volumina an radioaktiven Abfällen und die Belegung der Zwischenlager sowie deren jeweilige Prognosen für den Zeitpunkt der nächsten Aktualisierung des Entsorgungsprogramms anzugeben. Bei künftigen Aktualisierungen des Entsorgungsprogramms sollen die Prognosen und der Ist-Bestand verglichen werden. Allfällige Abweichungen sind zu bewerten und die Prognosegrundlagen allenfalls zu verbessern.
− Konditionierung: Die KNS empfiehlt, die Abfälle und die Abfallgebinde im Hinblick auf die
Langzeitsicherheit zu optimieren. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Eigenschaften des Opalinustons, der heute als Wirtgestein für das HAA-Lager vorgesehen ist und von der KNS auch als Wirtgestein für das SMA-Lager bevorzugt wird. Im Hinblick auf die Reduktion der Organika und die Vermeidung von Metallen im geologischen Tiefenlager soll der Stand von Wissenschaft und Technik bei der Vorbehandlung und Konditionierung von Abfällen und insbesondere von Brennelementen verfolgt und umgesetzt werden, wenn dies zu Vorteilen bei der Langzeitsicherheit führt. Damit verbunden sind eine periodische Neuüberprüfung der Endlagerfähigkeit der konditionierten Abfälle und deren eventuelle Neukonditionierung. Weiter ist der Stand der Technik im Bereich der Mineralisierung organischer radioaktiver Materialien umzusetzen. Da die Umweltschutzgesetzgebung ebenfalls Anforderungen an zu entsorgende Stoffe enthält, soll dargelegt werden, wie die Anforderungen beachtet werden, die für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle Bedeutung haben können.
− Lagerkonzepte8: Die KNS vertritt die Auffassung, dass die Lagerkonzepte, welche die Nagra
im Entsorgungsprogramm beschreibt, grundsätzlich überprüft werden sollen: In einem Verfahren sollen die Auslegung der untertägigen Bauten und die Lagergebinde aufeinander abgestimmt werden mit dem Ziel, im Hinblick auf die Langzeitsicherheit optimale geologische Tiefenlager zu errichten.
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8 Das Lagerkonzept umfasst die Ausgestaltung und Anordnung der untertägigen Bauten, deren Erschliessung von der Erdoberfläche aus, die Abfallgebinde und die technischen Barrieren sowie die Technologie für den Bau, den Betrieb und den Verschluss.