Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
sorgungsnachweis ist erforderlich für die bestehenden Kernkraftwerke (Art. 106 Abs. 2 KEG) und ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg hin zur Realisierung von geologischen Tiefenlagern. Er ist jedoch kein Standortentscheid und auch kein Bewilligungsgesuch für ein konkretes Lagerprojekt.
Im Juni 1988 stellte der Bundesrat fest, dass der Entsorgungsnachweis für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA), welcher auf einem Lager im Mergel des Oberbauenstocks (Kanton UR) basierte, erbracht ist. Ende 2002 reichte die Nagra den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle beim Bund ein. Das ENSI, die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE), die KNS sowie ein internationales Expertengremium der OECD/NEA (Organisation for Economic Cooperation and Development / Nuclear Energy Agency) kamen zum Gesamturteil, dass der geforderte Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle mit dem Projekt Opalinuston Zürcher Weinland erbracht ist. Sie formulierten verschiedene technische Fragestellungen, die im Hinblick auf die Realisierung eines Lagers näher zu untersuchen sind, jedoch die grundsätzliche Machbarkeit eines Tiefenlagers nicht in Frage stellen. Der Bundesrat hat den Entsorgungsnachweis am 28. Juni 2006 gutgeheissen.
Mit seinem Entscheid zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle verfügte der Bundesrat, dass die Kernkraftwerksbetreibenden gleichzeitig mit dem Entsorgungsprogramm einen Bericht zu unterbreiten haben, der alle in den Gutachten und Stellungnahmen von ENSI, KNE, KNS und den OECD/NEA-Expertinnen und -Experten enthaltenen offenen Fragen, Hinweise und Empfehlungen systematisch erfasst und aufzeigt, wie diese im weiteren Verfahren zeit- und sachgerecht beantwortet werden. Die Nagra hat diese beiden Berichte – das Entsorgungsprogramm (NTB 08-01) und den Bericht zum Umgang mit den offenen Fragen aus dem Entsorgungsnachweis (NTB 08-02) – den Bundesbehörden im Oktober 2008 eingereicht. Sie waren bzw. sind Gegenstand der öffentlichen Auflage und des vorliegenden Berichts über die Ergebnisse der Anhörung.
Standortwahl, Bau, Betrieb, Überwachung und Verschluss eines geologischen Tiefenlagers ist ein über Jahrzehnte dauernder, schrittweiser Prozess. Im Rahmen des mehr als zehn Jahre dauernden Auswahl- und Rahmenbewilligungsverfahrens sowie bei den danach folgenden Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren, wird der Kenntnisstand stufenweise vertieft. In jedem Bewilligungsschritt findet eine sicherheitstechnische Begutachtung durch die Behörden statt. Dieses Vorgehen erlaubt es, offene Fragen stufen- und zeitgerecht zu beantworten und neue Erkenntnisse zu nutzen. Aus diesem Grund ist der Entsorgungsnachweis nicht in Frage zu stellen.
4.1.5 Rollenteilung, Struktur, Organisation, Filzvorwürfe
Der Kanton BS erachtet für die Glaubwürdigkeit des Gesamtverfahrens und zur Vermeidung von Interessenkonflikten eine klare Rollenteilung zwischen den Stromerzeugern, der Nagra und dem Bund als notwendig. Der Kanton GE verlangt die Schaffung eines unabhängigen, wissenschaftlichen Begleitorgans. Es ist so, dass diejenige Organisation, welche für die Forschung zur untertägigen Lagerung zuständig ist, gleichzeitig am Gängelband der Abfallproduzierenden ist. Diese Situation erlaube weder unabhängiges Handeln noch eine effektive Kommunikation. Es sei deshalb unabdingbar, ein von den Abfallproduzierenden vollkommen unabhängiges Begleitorgan zu schaffen, welches sich sowohl mit den technischen Untersuchungen als auch mit den sozialen Aspekten beschäftigt. Dieses unabhängige Begleitorgan müsse mit genügend Untersuchungsmitteln ausgestattet sein, um die Evaluationen der Nagra kritisch überprüfen zu können. Der Kanton ZH verlangt, dass die Behörden im Sachplanverfahren ihre Aufgaben wahrnehmen und klare Vorgaben für die Durchführung der Arbeiten machen. Die Arbeiten sollen nach diesen Vorgaben nachvollziehbar bewertet werden können.
Die Gemeinde Remigen findet, dass die Bedingungen, unter denen die Suche nach einer Lösung für den Atommüll geführt werde, zahlreiche institutionelle Fehler habe, die für das Ergebnis der Standortsuche nichts Positives erwarten lassen würden. Die Gemeinden Buchs, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz sind der Auffassung, dass die Aufsicht nicht funktioniere, kritische Stimmen ignoriert würden und es keinerlei Interesse an einer kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung gebe. Das BFE sehe sich als Anwalt des Sachplanverfahrens und sei einzig damit beschäftigt, dieses zeitgerecht und ohne Umwege anzuwenden – ohne nach besseren Wegen zu suchen. Zudem solle das