Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 27Fedlex · Ergebnisbericht

Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

zirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Greenpeace, KLAR! Züri Unterland, NOE, LoTi, SES und WWF Schweiz die Überprüfung bzw. Neubeurteilung der Kriterien zur Endlagerfähigkeit der Abfallgebinde. Es solle ein Vorgehen festgelegt werden, wie künftig die Endlagerfähigkeit der Abfallgebinde periodisch nach dem Stand der Technik neu beurteilt werde und wie die eventuelle Neukonditionierung von Abfällen zu handhaben wäre. Dies betreffe in erster Linie metallhaltige Abfälle und Abfälle mit organischen Anteilen. Greenpeace will dabei auch den neuen Blickwinkel des Ausstiegs aus der Atomenergie berücksichtigt sehen. Für die Gemeinden Buchs und Linn, Greenpeace, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, NOE, LoTi, NWA Aargau, SES und WWF Schweiz müssen die Abfälle im Hinblick auf die Langzeitsicherheit konditioniert werden. Auch für den Kanton SH wird das heutige Lagerkonzept nicht von Sicherheitsüberlegungen, sondern von der heute vorliegenden Form der Abfälle vorgegeben. Gegebenenfalls seien die Art der Konditionierung der Abfälle sowie die Gebindegrössen und -gewichte anzupassen.

Die Stadt Schaffhausen schliesst sich der Empfehlung Nr. 3 der KNS an, eine dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Vertiefung der Verpackungs- und Konditionierungsmöglichkeiten vorzunehmen. Ausserdem sei gemäss Greenpeace zu prüfen, ob die Verlängerung der KKW-Betriebszeiten über die ursprünglich kalkulierten 40 Jahre hinaus radiologische Auswirkungen auf die Eigenschaften der Stilllegungsabfälle hat, die eine andere Handhabung oder Lagerzuteilung notwendig machen. Gewünscht wird von Greenpeace weiter Klarheit bezüglich des Einflusses des wärmebildenden Inventars, Auswirkung von Hochabbrand und Verwendung von MOX sowie eine Beurteilung der Kritikalität nach Auflösung der ersten Sicherheitsbarrieren.

Die Vermeidung von Störeinflüssen der Abfälle und damit der Erhalt günstiger Wirtgesteinseigenschaften erfordert nach Ansicht der Kantone GE und SH, der Gemeinden Beringen, Rüdlingen und Stetten sowie der Stadt Schaffhausen möglicherweise eine Anpassung der Behandlung und Konditionierung der Abfälle sowie eine Anpassung der Gebindegrössen und -gewichte. Auch die AG Si-Ka/KES fordert, dass sich die Behandlung und Konditionierung der Abfälle an dem Grundsatz der minimalen Verletzung der Geologie ausrichtet. Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen unterstützen eine weitergehende Prüfung von möglichen Lagervarianten mit bedeutend kleineren und leichteren Gebinden oder Behältern, auch wenn dadurch eine Anpassung der Gebindegrössen und -gewichte, eine Anpassung der Konditionierung der Abfälle oder gar eine Rekonditionierung der bestehenden Abfallgebinde erforderlich sein könnte und Fragen zur Sicherheit und zu den Entsorgungskosten aufgeworfen würden.

Würdigung

Die Konditionierung der radioaktiven Abfälle erfolgt in der Schweiz in einem festgelegten Verfahren, in dem jeder Abfallgebindetyp durch das ENSI freigegeben wird. Die Anforderungen an die Abfallkonditionierung werden in Richtlinie ENSI-B05 vorgegeben. In vereinfachter Form dargestellt, umfasst das Verfahren die folgenden Schritte: Die Abfallverursachenden erstellen vorgängig zur Konditionierung eine detaillierte Beschreibung des Abfallgebindetyps und des zu seiner Herstellung eingesetzten Verfahrens (Spezifikation). Anschliessend erstellt die Nagra aufgrund dieser Spezifikation eine Endlagerfähigkeitsbescheinigung. Dafür wird von der Nagra ein modellartiges geologisches Tiefenlager angenommen. Spezifikation und Endlagerfähigkeitsbescheinigung werden durch das ENSI geprüft. Erst bei positivem Prüfergebnis wird der Abfallgebindetyp freigegeben und der Abfallgebindetyp kann hergestellt werden.

Die heute etablierten Konditionierungsverfahren haben sich bewährt. Die isolierte Anpassung einer einzelnen Abfalleigenschaft (z. B. des organischen Anteils oder der Gebindegrössen und -gewichte) hat oft negative Auswirkungen auf andere Eigenschaften. Die Richtlinie ENSI-B05 fordert deshalb eine ausgewogene Optimierung aller relevanten Abfallprodukteigenschaften. Bei der Konditionierung von radioaktiven Abfällen müssen bewährte und hochqualitative Verfahren, Werkstoffe und Techniken eingesetzt werden. Die Nagra muss auch im nächsten Entsorgungsprogramm aufzeigen, dass sie im Sinne der Vorsorge alle Vorkehrungen getroffen hat, die nach aktueller Erfahrung und dem Stand von Wissenschaft und Technik angemessen sind, um einen bezüglich Sicherheit deutlichen