Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

nen gesetzlichen Grundlagen stellen somit den Schutz von Mensch und Umwelt bei einem geologischen Tiefenlager (die Oberflächenanlage gehört dazu) sicher.

4.3 Benötigte geologische Tiefenlager einschliesslich ihres Auslegungskonzepts

Der Kanton ZH hält fest, dass die geologische Tiefenlagerung zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle unbestritten sei. Dem Forum VERA Schweiz erscheinen die Angaben über die benötigten geologischen Tiefenlager als zweckmässig. Ansonsten äussern sich keine weiteren Stellungnehmenden dazu. Zu Diskussionen Anlass gibt hingegen das Auslegungskonzept bzw. die Lagerauslegung. Diese Eingaben werden im Kapitel 4.5.3 Lagerauslegung behandelt.

Würdigung

Die Anhörungen zum Konzeptteil SGT, zum Abschluss von Etappe 1 sowie zum Entsorgungsprogramm zeigen, dass die Notwendigkeit einer sicheren Entsorgung der radioaktiven Abfälle im Inland anerkannt und breit akzeptiert ist. Differenzen bestehen im Wesentlichen bei der Konzeptfrage, bei Fragen der Abfallkonditionierung, Lagerauslegung und Rückholbarkeit, beim Zeitplan, bei der institutionellen Organisation der Entsorgung und dem Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager. Diese Aspekte werden in den entsprechenden Kapiteln behandelt.

4.4 Zuteilung der Abfälle zu den geologischen Tiefenlagern

Für den Kanton ZH ist die Zuteilung der Abfälle zu den geologischen Tiefenlagern einleuchtend. Die auf Sicherheit gerichtete Zuteilung müsse aber schrittweise und nachvollziehbar überprüft werden. Dasselbe gelte für den Entscheid über die Standortwahl der Tiefenlager (verschiedene Standorte/Kombilager). Neue Erkenntnisse von Wissenschaft und Technik hinsichtlich Geologie und Abfalltechnik seien laufend zu berücksichtigen.

Dem Forum VERA Schweiz erscheinen die Angaben über die Zuteilung der Abfälle als zweckmässig.

Würdigung

Die Entsorgungspflichtigen hatten in Etappe 1 SGT in einem ersten Schritt die Zuteilung der Abfälle auf das SMA-Lager und auf das HAA-Lager festzulegen. Die Zuteilung wurde vom ENSI geprüft. Es erachtete die von der Nagra gewählte Abfallzuteilung als plausibel und konnte ihr zustimmen. In den Etappen 2 und 3 wird die Nagra aufgrund des aktualisierten Abfallinventars erneut auch die Abfallzuteilung überarbeiten, ebenso in den zukünftigen Entsorgungsprogrammen. Bei der Rahmenbewilligung werden die Kategorien des Lagergutes und die maximale Lagerkapazität festgelegt (Art. 14 Abs. 2 KEG).

4.5 Realisierungsplan für die Erstellung der geologischen Tiefenlager;

4.5.1 Zeitplan der Entsorgung

Die von der Nagra eingesetzten Zeitbudgets erscheinen der AG SiKa/KES zu optimistisch. In Anbetracht der noch offenen Fragen und der Komplexität der Einengung und Wahl der Standorte scheint es der AG SiKa/KES unrealistisch, das Sachplanverfahren bis 2020 abzuschliessen und bereits zu diesem Zeitpunkt mit dem Bau des Felslabors beginnen zu können. Es sei wichtig, dass in den massgebenden Etappen 2 und 3 genügend Zeit für die Erarbeitung fundierter geologischer Modelle und deren Bewertung eingeräumt werde.