Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

zelnen Behälter grössere Abstände sind. Zusätzliche Auswirkungen, die sich gegebenenfalls aufgrund hoher Abbrände oder aufgrund von Brennelementen mit Mischoxiden (MOX) ergeben können, werden vom ENSI beurteilt, bevor ein höherer Abbrand oder der Einsatz entsprechender MOX-Brennelemente im Reaktor bewilligt werden.

4.2.5 Zwischenlagerung

Der Kanton SH, die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Oberhallau, Stetten und Wilchingen, die Stadt Schaffhausen und das Österreichische Umweltbundesamt weisen auf mögliche Gefahren und Probleme einer verlängerten oberirdischen Zwischenlagerung hin: Alterung der Transport- und Lagerbehälter für HAA, Schädigung der Brennelement-Hüllrohre, Anforderungen an das Kontrollsystem. Gefordert wird eine umfassende Analyse der Auswirkungen eines verspäteten Betriebsbeginns (gemäss Österreichischem Umweltbundesamt möglicherweise mehrere Jahrzehnte nach 2050) des HAA-Lagers auf andere Bereiche (Zwischenlagerung, Konditionierung usw.). Die Stellungnehmenden verlangen eine Vertiefung des Entsorgungsprogramms hinsichtlich der Ungewissheit von Hüllrohrschäden bei abgebrannten Brennelementen (insb. MOX) bei langfristiger Zwischenlagerung und der sicherheitstechnischen Konsequenzen bei der Umladung defekter Brennelemente in HAA-Endlagerbehälter.

Die Stadt Schaffhausen hält fest, dass die Frage möglicher Alterungserscheinungen und Schädigungen an Hüllrohren von abgebrannten Brennelementen einen Einfluss auf die Störfallrisiken einer «heissen Zelle» und die Frage der zweckmässigen Betriebsdauer der Kernkraftwerke habe.

Würdigung

Die Abfälle verbleiben in den Zwischenlagern, bis die geologischen Tiefenlager in Betrieb sind bzw. bis die Wärmeleistung der abgebrannten Brennelemente bzw. hochaktiven Gläser für ihre Einlagerung genügend abgeklungen ist. Gemäss dem Zeitplan im Entsorgungsprogramm rechnet die Nagra mit der Betriebsaufnahme des SMA-Lagers im Jahr 2035 und des HAA-Lagers im Jahr 2050. Eine Neubewertung der Konsequenzen aus einer zeitlich verlängerten Zwischenlagerung im Rahmen des alle fünf Jahre zu aktualisierenden Entsorgungsprogramms ist dann vorzunehmen, wenn der aktuelle Zeitplan für den Betriebsbeginn der geologischen Tiefenlager von deutlich verlängerten Zwischenlagerzeiten ausgeht.

Mit Ausnahme der abgebrannten Brennelemente erfolgt die Zwischenlagerung in endkonditionierter Form, so dass diese Abfälle ohne weitere Eingriffe in Endlagerbehälter verpackt und anschliessend in das geologische Tiefenlager verbracht werden können. Bei einigen Gebinden mit Betriebsabfällen ist es in der Vergangenheit zu Innenkorrosion gekommen. Aus diesem Grund wurden in der Richtlinie ENSI-G04 für alle Zwischenlager systematische Kontrollen der Abfallgebinde und regelmässige, systematische Sicherheitsbewertungen gefordert. Für die Sanierung von nicht mehr spezifikationskonformen Gebinden sind Verfahren vorhanden, die im Rahmen der Betriebskonzepte für die Zwilag umgesetzt und erprobt wurden. Für abgebrannte Brennelemente wird in der Richtlinie ENSI-G05 die Forderung gestellt, dass die Hüllrohre der Transport- und Lagerbehälter während der Zwischenlagerung nicht beschädigt werden. Dennoch ist davon auszugehen, dass Hüllrohrschäden auftreten bzw. bereits vorhanden sind. Deshalb wird die heisse Zelle in der Verpackungsanlage entsprechend auszulegen sein. Für die Langzeitsicherheit sind intakte Hüllrohre keine Voraussetzung; ihre Barrierenwirkung wird in den Langzeitsicherheitsanalysen nicht berücksichtigt. Bei den Transport- und Lagerbehältern kann eine Schädigung (z. B. Leckage) aufgrund der Auslegung und Überwachung der Behälter ausgeschlossen werden.

4.2.6 Abklinglagerung

Der Kanton ZH empfiehlt, eine Erweiterung der Abklingstrategie anzustreben mit dem Ziel, Materialien freizumessen und so die Menge an radioaktiven Abfällen (insb. Stilllegungsabfälle) zu vermindern.