Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm
Gewinn zu erzielen. Die Angemessenheit etwaiger Optimierungsmassnahmen ist dabei im Gesamtzusammenhang aufzuzeigen (Betriebssicherheit, Langzeitsicherheit, Transporte, Personendosen, Anfall neuer Abfälle, etc.). Im Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsplan sind die Arbeiten zur Untersuchung der Langzeitstabilität von abgebrannten Brennelementen insbesondere während der Zwischenlagerung und die sich für sie daraus ergebenden Konsequenzen auszuweisen. Das ENSI inspiziert regelmässig die Abfallkonditionierung und die Zwischenlagerung der erzeugten Abfallgebinde in den Kernkraftwerken.
Im Projekt «Abfallbewirtschaftung im Vergleich» im Rahmen des Forschungsprogramms Radioaktive Abfälle wurden strategische und technisch-wissenschaftliche Überlegungen angestellt zur aktuellen Bewirtschaftung der radioaktiven und nicht-radioaktiven Abfälle. Das Verhalten von Abfällen in einem geologischen Tiefenlager hängt von den physikalisch-chemischen (Umgebungs-)Bedingungen des Einlagerungsbereichs und von den Materialeigenschaften des Abfallprodukts ab. Verschiedene Inhaltsstoffe sind von sicherheitsrelevanter Bedeutung, indem sie gegebenenfalls die Mobilität der Schadstoffe bzw. Radionuklide erhöhen können. Ein Beispiel dafür sind organische Stoffe, deren Degradationsprodukte in Form von Komplexbildnern die Rückhaltung der Radionuklide im Tiefenlager vermindern und zu einer beschleunigten Degradation der Zementbarrieren im Nahfeld führen können.
Die definitiven Annahmebedingungen für die radioaktiven Abfälle müssen dem ENSI mit dem Betriebsbewilligungsgesuch vorgelegt werden. Stellt sich dabei (oder bereits früher) heraus, dass die Annahmebedingungen nicht mit den früheren Modellannahmen gemäss Endlagerfähigkeitsbescheinigungsverfahren übereinstimmen, ist eine Anpassung der Annahmebedingungen (ohne substanziellen Verlust an Sicherheit) zu prüfen. Falls nötig, sind die betroffenen Abfallgebinde nachzukonditionieren, wenn damit ein angemessener Sicherheitsgewinn (während Betrieb und Langzeitentwicklung) verbunden ist. Es ist zu berücksichtigen, dass eine Nachkonditionierung allenfalls zusätzliche radioaktive Abfälle produzieren sowie Strahlendosen für das beteiligte Personal verursachen kann. Diese Aspekte müssen in einer Gesamtbewertung umfassend abgewogen werden, bevor eine Nachkonditionierung gefordert wird. Allenfalls kann auch eine Zuweisung auf einen anderen Lagertyp resultieren.
Für die Stilllegungsabfälle hängt das Aktivitätsinventar von den Laufzeiten der KKWs ab. Die grundsätzliche Handhabung oder Lagerzuteilung dieser Abfälle ändert sich dadurch kaum, die Stilllegungsabfälle bleiben weitgehend dem SMA-Lager zugeordnet.
Gemäss Richtlinie ENSI-G03 ist durch die Entsorgungspflichtigen die zeitliche Einschlussfähigkeit der HAA-Lagerbehälter aufzuzeigen. Die Richtlinie fordert im Sinne einer Optimierung der Langzeitsicherheit eines Tiefenlagers, dass die Lagerbehälter für hochaktive Abfälle auf einen vollständigen Einschluss der Radionuklide während 1000 Jahren ab Lagerverschluss auszulegen sind. Die von der Nagra vorgesehene Verwendung dickwandiger Endlagerbehälter aus Stahl (bzw. aus alternativen Materialien) für hochaktive Abfälle setzt diese behördliche Forderung um. Bei den weiteren Bewilligungsschritten hat die Nagra gemäss Richtlinie ENSI-G03 jeweils auch Alternativen zu diskutieren und aufzuzeigen, aufgrund welcher sicherheitstechnischer Überlegungen sie sich für die von ihr vorgeschlagene Variante entschieden hat und inwiefern diese als sicherheitstechnisch optimiert angesehen werden kann. Ein definitiver Entscheid bezüglich des Behältermaterials erfolgt mit der Baubewilligung.
Für radioaktive Abfälle, die spaltbare Isotope enthalten (dies umfasst insbesondere abgebrannte Brennelemente), wird von den Entsorgungspflichtigen die Durchführung einer Kritikalitätsanalyse verlangt und vom ENSI überprüft. Durch administrative und technische Massnahmen ist von den Betreibenden eines geologischen Tiefenlagers sicherzustellen, dass weder in der Betriebsphase (Normalbetrieb oder Störfall) noch nach dem Verschluss nukleare Kritikalität eintreten kann. Ein solcher Fall ist aufgrund der über eine grosse Fläche verteilten Lagerung der HAA praktisch auszuschliessen. Eine entsprechende Anforderung bzgl. Kritikalität in den vorangehenden Schritten der Zwischenlagerung und des Transports findet sich in Richtlinie ENSI-B05. Dem Einfluss der Wärmeentwicklung in den hochaktiven Abfällen wird im bestehenden HAA-Lagerkonzept dadurch Rechnung getragen, dass die Einlagerungsstollen jeweils 40 m auseinander liegen und zwischen den ein-