Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
Dies umso mehr, da in Etappe 3 – unter vielen anderen sehr aufwendigen Arbeiten – 3D-seismische Untersuchungen (inkl. komplexen Auswertungen), parlamentarische Zustimmungen einzuholen und die Rahmenbewilligung zu erteilen sind. Entsprechend müsse der Zeitplan nachvollziehbar angepasst werden.
Der Kanton TI wünscht sich angesichts der Komplexität des Themas und der vielfältigen angesprochenen Sicherheitsanliegen in Sachen Umweltchemie eine bessere allgemeine Sichtbarkeit der Planung der künftigen Entsorgung.
Der Kanton ZH pflichtet der Kritik von ENSI, KNS und AG SiKa/KES an der allzu optimistischen Zeitplanung der Nagra bei. Ziel des Entsorgungsprogramms sei die zeitgerechte Umsetzung von auf die Sicherheit gerichteten Tiefenlagern in geologisch geeigneten Formationen. Eine umweltbewusste und gesellschaftlich anerkannte Entsorgung radioaktiver Abfälle sei vielschichtig und auf mehreren Ebenen äusserst anspruchsvoll, wie das laufende Auswahlverfahren (Sachplan) zeige. Dieses sei jedoch so offen gestaltet, dass es im Hinblick auf das erwähnte Entsorgungsziel sinnvoll weiterentwickelt werden kann. Seit Etappe 1 sei dies denn auch geschehen. Daher werde die Empfehlung 1 der KNS, einen erfahrungsgestützten Umsetzungsplan mit Meilensteinen zu erstellen und nachzuführen, als zweckmässig erachtet. In jedem Fall sei genügend Zeit für die jeweiligen Schritte und Massnahmen einzuräumen. Dies gelte insbesondere in den Etappen 2 und 3 des Sachplans für die Erarbeitung und Bewertung gut abgestützter geologischer Modelle.
Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Rüdlingen, Stetten und Wilchingen sowie die Stadt Schaffhausen stellen fest, dass der dargestellte Zeitplan zur Realisierung der HAA und SMA Tiefenlager in Zeitdiagrammen festgehalten ist. Die Gemeinden Beringen, Neuhausen am Rheinfall, Neunkirch, Oberhallau, Rüdlingen, Stetten, Wilchingen und die Stadt Schaffhausen räumen der Überprüfung des Zeitplans hohe Priorität ein und fordern realistische Zeitpläne einschliesslich angemessener Fristen für die komplexen Prozesse der regionalen Partizipation. Ein zu hoher Zeitdruck, aber auch ein rollendes Verschieben von Zeitmarken beim Auftauchen «neuer Probleme» könne die Glaubwürdigkeit der Bevölkerung in den Prozess untergraben. Die Gemeinde Linn hält fest, dass die letzten Jahre gezeigt hätten, dass mit zu optimistischen Zeitangaben gerechnet werde. Ausserdem gebe das Entsorgungsprogramm keinerlei Unsicherheiten bezüglich Zeitplanung an, obwohl vor allem die in der ferneren Zukunft liegenden Arbeitsschritte noch sehr unkonkret sind. Die Gemeinden Buchs, Hallau, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Schaffhausen, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, NWA Aargau, SES und WWF Schweiz fordern eine detailliertere und realistischere Planung der zeitlichen Aspekte. Greenpeace schliesst sich dieser Forderung an. Die Gemeinden Buchs, Hallau, Linn und Remigen sowie die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Schaffhausen, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz verlangen zusätzlich, dass Schwerpunkte gesetzt werden. Zudem fordern die Gemeinden Buchs, Linn, Remigen, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und der WWF Schweiz, dass Unsicherheiten bezüglich Zeitplanung ausgewiesen werden und Reserven eingeplant werden müssen. Dies findet auch NWA Aargau. Greenpeace unterstützt diese SES-Forderung. Die Gemeinden Buchs, Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, KLAR! Züri Unterland, LoTi, NOE, SES und WWF Schweiz unterstützen die Empfehlung Nr. 1 der KNS, das Vorgehen mit einzelnen Meilensteinen und Arbeitsschritten sowie Zielen zu versehen.
Das Österreichische Umweltbundesamt hält es für wahrscheinlich, dass der Betriebsbeginn für das Tiefenlager für abgebrannte Brennelemente und hochaktive Abfälle sich erheblich, auch noch über das späteste Zieldatum (2050) hinaus verschieben wird; möglicherweise um mehrere Jahrzehnte. Deshalb verlangt das Österreichische Umweltbundesamt, dass Varianten der Realisierungspläne für die Tiefenlager, die von Verzögerungen um bis zu mehrere Jahrzehnte gegenüber dem jetzigen Zeitplan ausgehen, erstellt werden. Für diese Varianten sollte eine umfassende Analyse der Auswirkungen auf andere Bereiche (Zwischenlagerung, Konditionierung usw.) und deren Konsequenzen durchgeführt werden.
Eine Einzelperson findet, es gebe eine unnötige und kontraproduktive Eile bezüglich Festlegung der Oberflächenanlagen.