Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

Würdigung

Es gilt zu unterscheiden zwischen dem Zeitplan für das Standortauswahlverfahren nach Sachplan geologische Tiefenlager bis und mit Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager und den darauf folgenden Realisierungsphasen (Bau und Betrieb Felslabor, Bau und Betrieb Tiefenlager, Beobachtungsphase und Verschluss). Den Zeitplan für das Standortauswahlverfahren gemäss SGT legt das BFE als verfahrensleitende Behörde unter Einbezug der relevanten Akteurinnen und Akteure fest. Im Entsorgungsprogramm bezieht sich die Nagra auf diesen Zeitplan. Die Dauer der Etappen, wie sie im Konzeptteil SGT von 2008 festgelegt sind, ist heute überholt und musste angepasst werden. Beim Abschluss von Etappe 1 hat der Bundesrat deshalb bekanntgegeben, dass Etappe 2 vier Jahre statt wie ursprünglich geplant 2½ Jahre dauern wird. Etappe 3 wird zurzeit im Detail geplant. Dabei werden die Erfahrungen aus den Etappen 1 und 2 berücksichtigt.

Das Sachplanverfahren bewegt sich in einem Spannungsfeld zwischen Sicherheit, Politik und Gesellschaft. Es handelt sich um ein Pionierprojekt, insbesondere auch bezüglich der grossangelegten regionalen Partizipation. Den gesellschaftspolitischen Unwägbarkeiten wird soweit möglich Rechnung getragen. Ein wesentlicher Punkt des Verfahrens ist die Flexibilität, um auf Anliegen der Betroffenen (insbesondere der Standortkantone und -regionen) eingehen zu können. Der erfolgreiche Abschluss von Etappe 1 innerhalb von dreieinhalb Jahren zeigt, dass dies bisher gelungen ist. Dem Bund ist es weiterhin ein zentrales Anliegen, das Auswahlverfahren zielgerichtet, zügig und mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen. Die Kantone und die Standortregionen müssen jedoch die notwendige Zeit für ihren wichtigen Beitrag zum Sachplanverfahren erhalten. Eine sorgfältige Planung sowie eine offene und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Standortregionen sowie mit den involvierten Behörden, Deutschland und den Entsorgungspflichtigen sollen dazu beitragen, die zum Teil immer noch unterschiedlichen Forderungen und Erwartungen in Bezug auf die Verfahrensdauer in Einklang zu bringen. Die Planung ist ein rollender Prozess, bei dem der Kenntnisstand laufend erhöht wird.

Den vorgesehenen Zeithorizont für Bewilligung, Vorbereitung, Bau und Betrieb des untertägigen Felslabors für das SMA-Lager von weniger als zehn Jahren, den die Nagra im Entsorgungsprogramm angibt, beurteilen die Sicherheitsbehörden als zu optimistisch, da die Arbeiten im Felslabor und die gewonnen Daten eine wichtige Grundlage für das Baubewilligungsgesuch bilden. Da Verzögerungen in der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager automatisch bedeuten, dass die vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten länger zur Verfügung stehen müssen, sind in zukünftigen Entsorgungsprogrammen bzw. Kostenstudien auch hierfür die sicherheitstechnischen und finanziellen Konsequenzen aufzuzeigen. Seitens der Entsorgungspflichtigen sind in der Kostenstudie bereits finanzielle Reserven (für höhere Kosten und Unvorhergesehenes) in Form pauschaler Beträge berücksichtigt worden.

Die Entsorgungspflichtigen haben in den zukünftigen Entsorgungsprogrammen jeweils darzulegen, wie das Gesamtsystem eines geologischen Tiefenlagers technisch und zeitlich umgesetzt werden soll und wie die einzelnen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten miteinander und mit den Meilensteinen und Entscheidungen der Realisierung eines geologischen Tiefenlagers vernetzt sind.

4.5.2 Sachplan geologische Tiefenlager

4.5.2.1 Allgemeine Bemerkungen

Die Kantone NW und OW halten fest, dass das Sachplanverfahren zur bestmöglichen Gewährleistung der Sicherheit den höchsten Qualitätsansprüchen genügen muss. Dies bedinge auch, dass für die Klärung der noch offenen Fragen genügend Zeit zur Verfügung gestellt werde.

Der Kanton SO hält fest, dass das Sachplanverfahren geologische Tiefenlager ein wichtiger Bestandteil des Entsorgungsprogramms darstellt. Er erwarte deshalb, dass die notwendigen Planungs- und Forschungsarbeiten mit dem Ziel angegangen würden, die sichersten Standorte und Lagerkonzepte für ein geologisches Tiefenlager eindeutig festzulegen.