Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Anhörung zum Entsorgungsprogramm

Eine Einzelperson vermisst konkrete Informationen, wie die Sicherheit der hier wohnenden Menschen gewährleistet werde. Der Satz «Die Sicherheit des Lagers ist bei der Auswahl oberste Maxime», wie er oft von offiziellen Stellen verwendet werde, töne sarkastisch und menschenverachtend. Es sei der Einzelperson zudem bekannt, dass der Nagra «heute noch keine direkten bautechnischen Erfahrungen von Tunnelbauten in grosser Tiefe in flachliegendem Opalinuston vorliegen». Auftauchende Ängste und Bedenken könnten nicht mit den Begriffen «Transparenz» und «Mitsprache» vom Tisch gewischt werden. Ein Vorpreschen mit den heute bekannten, unbefriedigenden und beängstigenden Plänen verhindere die Suche nach weitsichtigen und innovativen Lösungen. Mit der jetzigen Denkweise seien weder das durch den vorhandenen Atommüll entstandene Problem und die damit verbundenen Risiken aus der Welt geschafft, noch die grundlegenden Fragen beantwortet.

Würdigung

Das Auswahlverfahren (Verfahrensschritte, Auswahlkriterien, Beteiligte) ist im Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager festgehalten und wurde vom Bundesrat am 2. April 2008 genehmigt. Der Sachplan wurde in einem mehrjährigen, breit angelegten Prozess unter Einbezug aller wichtigen Akteurinnen und Akteure (Kantone, Nachbarstaaten, Behörden, Parteien und Organisationen) erarbeitet. Im Zusammenhang mit dem Wellenberg wurde damals kritisiert, dass ein transparentes und offenes Auswahlverfahren mit klar dokumentierten Entscheiden fehlte. Aus diesem Grund legt der Sachplan ein dreistufiges Verfahren mit klaren Regeln fest.

Das Standortauswahlverfahren legt den Schwerpunkt auf sicherheitstechnische Kriterien. Der Sicherheit nachgeordnet sind Aspekte der Raumnutzung, Ökologie, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist kein Auswahlkriterium. Der Entscheid über Tiefenlager wird gemäss KEG auf eidgenössischer Ebene gefällt (Bundesparlament, Stimmvolk). Damit die Interessen und Bedürfnisse der betroffenen Standortregionen im Entscheidfindungsprozess berücksichtigt werden, sieht der Sachplan die regionale Partizipation als Mitspracheinstrument vor. Die betroffenen Kantone und Regionen spielen somit im Verfahren eine wichtige Rolle. Eine solch breit angelegte Mitwirkung ist zwangsläufig komplex, aufwändig und zeitintensiv und bedingt eine gewisse Flexibilität. Sowohl die betroffenen Kantone als auch die Leitungen der Regionalkonferenzen haben kürzlich festgehalten, dass das Sachplanverfahren korrekt abläuft. Die schrittweise Erhöhung des geologischen Kenntnisstandes und damit verbunden die Reduktion von Ungewissheiten bilden einen zentralen Teil des Einengungsprozesses gemäss Sachplanverfahren. In jeder Etappe müssen die Entsorgungspflichtigen deshalb die Unsicherheiten identifizieren und aufzeigen, wie diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Das etappenweise Vorgehen erlaubt es, den Kenntnisstand stetig zu erhöhen und offene Fragen zeitgerecht zu beantworten. Die Frage des Wissensstands und der Vergleichbarkeit der Standorte im Sachplanverfahren wird eingehend im nachfolgenden Kapitel 4.5.2.2 Geologische und bautechnische Kenntnisse dargelegt.

4.5.2.2 Geologische und bautechnische Kenntnisse

Die AG SiKa/KES, die Kantone AG, BS, GE, JU, NW, OW, SH, SO, TG, ZH, die Gemeinden Beringen, Buchs, Hallau und Linn, die Grünen Bezirk Bülach, die Grünen Däniken, die Grünen ZH, Greenpeace, Klar! Zürich Unterland, LoTi, NOE, NWA Aargau, SES, WWF Schweiz und Einzelpersonen äussern sich kritisch zum Sachplanverfahren geologischer Tiefenlager sowie zum Wissensstand und fordern eine Vervollständigung der geologischen Kenntnisse in Etappe 2, damit die Standortgebiete auf dem gleichen Wissenstand miteinander verglichen werden können bzw. eine Präzisierung, wie der Gleichstand des Wissens an den Standorten und/oder die Vergleichbarkeit der Standorte gewährleistet werden kann. Für die AG SiKa/KES und den Kanton AG sollen die geologischen Grundlagen und Gebirgsmodelle für jedes Standortgebiet soweit erarbeitet werden, dass vergleichbare Sicherheitsanalysen und Bewertungen im Hinblick auf eine nachvollziehbare Einengung möglich seien. Keines der potenziellen Standortgebiete dürfe wegen eines ungenügenden geologischen Kenntnisstandes ausscheiden. Für den Kanton SO ist ein Vergleich zwischen den Standortgebieten erst dann möglich, wenn die entsprechenden Gebirgsmodelle auch von vergleichbarer Qualität sind.