Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten

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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm

Der Kanton ZH lehnt es ab, dass eines der geologischen möglichen Standortgebiete gestützt auf einen ungenügenden Abklärungsstand ausscheidet. Ziel von Etappe 2 sei die Vergleichbarkeit der Standortgebiete, die der Kanton ZH in der Vergangenheit mehrfach gefordert habe. Keines der möglichen geologischen Standortgebiete dürfe wegen eines ungenügenden Kenntnisstands ausscheiden. Der Kanton ZH verlangt deshalb, dass wie geplant alle notwendigen Untersuchungen und Massnahmen zur Schliessung von wesentlichen Kenntnislücken für alle möglichen Standorte durchgeführt werden. Dabei müsse der Bund als Verantwortlicher des Sachplanverfahrens Führungsverantwortung wahrnehmen.

Der Kanton NW verweist auf die Stellungnahme der KNS zum Entsorgungsprogramm 2008, nach welcher sie den Opalinuston als Wirtgestein für ein SMA-Lager bevorzugt. Sie untermaure damit ihre bereits in Etappe 1 geäusserte Haltung, nach welcher sie die Eigenschaften der Helvetischen Mergel im Wellenberg nicht als rundum positiv beurteilt. Der Kanton NW erwartet, dass dieser Beurteilung der KNS als eidgenössische Prüfbehörde im Rahmen des sicherheitstechnischen Vergleichs in Etappe 2 gebührend Beachtung geschenkt wird.

Greenpeace findet, dass Voraussetzung für eine faire und transparente Sondierung die Vergleichbarkeit der verschiedenen Standorte bilde, wie auch die Nagra betone. Gleichzeitig bestehe ein Wissensvorsprung durch die Erkundung des Gebiets im Zürcher Weinland. Die Vergleichbarkeit werde erst nach Etappe 2 angestrebt. Gleichzeitig falle auf, dass sich praktisch alle Fragen zu Aspekten des Wirtgesteins und der geologischen Formationen (z. B. Gasbildung und Transfer) ausschliesslich auf den Opalinuston beschränken und der Mergelkalk (Wellenberg) in den Empfehlungen nicht mehr vorkomme, obwohl der Wellenberg in Etappe 2 des Sachplans weiter untersucht werde.

Die AG SiKa/KES, die Kantone AG, GE, NW, OW und SO, Greenpeace,das Österreichische Umweltbundesamt sowie eine Einzelperson äussern sich kritisch zu den Gebirgseigenschaften der Wirtgesteine in den vorgeschlagenen geologischen Standortgebieten. Einzelne Stellungnehmende fordern für Etappe 2 ergänzende Untersuchungen zu den tektonischen Verhältnissen, zur Mächtigkeit, zur Faziesausbildung und zur Barrierenwirkung der Tongesteine. Ein Vergleich zwischen Standortgebieten sei erst möglich, wenn die Ergebnisse dieser ergänzenden Untersuchungen sowie fundierte Gebirgsmodelle vorliegen. Seitens AG SiKa/KES und der Kantone AG, SH und SO wird die Erarbeitung fundierter Gebirgsmodelle mit ausreichenden Kenntnissen über die geologischtektonische Entwicklung während des lagerspezifischen Einschlusszeitraums gefordert. Der Kanton AG präzisiert, dass auch die drei Standortgebiete im Faltenjura und in der Vorfaltenzone in das aktualisierte Forschungsprogramm zu integrieren seien. In diesen Standortgebieten seien neben den Faltungs-, Aufschiebungs- und Kompressions-Prozessen zum Teil auch die tektonischen Verschiebungen im Bereich des «Wölflinswiler Grabens» bedeutsam. Eine Einzelperson beurteilt den Opalinuston im Bözberggebiet mit 100–120 m Mächtigkeit als zu dünn und deshalb als ungeeignet und verweist auf vergleichbare Stellungnahmen der Länder Baden-Württemberg und Bayern.

Die Stadt Schaffhausen fordert, dass neue Erkenntnisse zur Diffusionsfähigkeit negativ geladener radioaktiver Substanzen (beispielsweise Jod) einbezogen werden beziehungsweise vertieft untersucht werden müssten. Sie vertritt die Ansicht, dass insbesondere organische radioaktive Stoffe beziehungsweise negativ geladene Teilchen im Opalinuston ein beträchtliches Problem darstellten.

Aus Sicht des Österreichischen Umweltbundesamts ist die Möglichkeit einer direkten Betroffenheit von österreichischem Staatsgebiet durch Freisetzung aus einem Tiefenlager in der Nachverschlussphase von Interesse. Für eine detaillierte Ausarbeitung des Lagerkonzeptes seien noch weitere Untersuchungen über das Verhalten des Opalinustons (unter Berücksichtigung seiner verschiedenen Ausprägungen und Fazies) erforderlich. Als wichtiger Punkt sei u. a. das Konvergenzverhalten, nicht zuletzt auch im Hinblick auf das zeitweise Offenhalten von Hohlräumen (z. B. Lagerstollen während Bau und Einlagerung) zu untersuchen.

Würdigung

Das Sachplanverfahren sieht von Etappe 1 bis 3 eine stufenweise Vertiefung der Kenntnisse und der Sicherheitsbetrachtungen vor. In jeder Etappe muss ein für die in der jeweiligen Etappe anstehenden