Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/44: Entsorgungsprogramm und Umgang mit den Empfehlungen in den Gutachten und Stellungnahmen zum Entsorgungsnachweis · 84 Seiten
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Stellungnahmen zum Entsorgungsprogramm
nehmen. Die aktuell in der Schweiz zur Verfügung stehenden Zwischenlagerkapazitäten (an den Kernkraftwerkstandorten und bei der Zwilag) müssen darauf ausgerichtet sein, die anfallenden Volumina der Betriebs- und Stilllegungsabfälle aus den schweizerischen Kernkraftwerken bis zur Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager aufzunehmen und zwischenzulagern. Für die radioaktiven Abfälle aus dem Bereich Medizin, Industrie und Forschung steht das Bundeszwischenlager am Paul Scherrer-Institut zur Verfügung, welches in naher Zukunft durch ein weiteres Lagergebäude ergänzt werden soll. Da Verzögerungen in der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager bedeuten, dass die vorhandenen Zwischenlagerkapazitäten länger zur Verfügung stehen müssen, sind in zukünftigen Entsorgungsprogrammen bzw. Kostenstudien die sicherheitstechnischen und finanziellen Konsequenzen bei Verzögerungen aufzuzeigen (siehe dazu auch Kapitel 4.5.1 Zeitplan der Entsorgung).
In den heutigen Strukturen und Prozessen zur sicheren und qualitätskonformen Verarbeitung und Kontrolle des nuklearen Stoffflusses im Hinblick für die Tiefenlagerung der radioaktiven Abfälle ist die Zwilag intensiv eingebunden. Alle Abfallproduzierenden (Schweizer Kernkraftwerke und Bund) sind in der Betriebskommission der Zwilag vertreten. Dort werden die Bedürfnisse für die Verarbeitung und Zwischenlagerung der Abfälle gemeinsam besprochen, Betriebsfragen diskutiert und der notwendige Investitionsbedarf beim Zwilag-Verwaltungsrat beantragt. Seit Mitte 2012 ist die Zwilag zudem Genossenschafterin der Nagra und der Geschäftsführer der Zwilag ist Mitglied des Verwaltungsrates der Nagra. Um die Zwilag organisatorisch in die Nagra zu integrieren, müssten die Gesellschaftsstrukturen von Zwilag und Nagra grundlegend geändert werden, ohne dass dafür sicherheitstechnische Vorteile ersichtlich wären.
4.7 Finanzplan für die Entsorgungsarbeiten bis zur Ausserbetriebnahme der
Kernanlagen
4.7.1 Kosten und Finanzierung der Entsorgung
Der Kanton BS verlangt, dass die Nagra und der Entsorgungsfonds analog zu den Organisationen in Frankreich (Andra) und Spanien (Enresa) dem Bund unterstellt und dass sie von den Stromerzeugern unabhängig werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die Produzenten von Atomstrom keine Weisungsbefugnis und somit keinen Einfluss auf das Verfahren haben können. Der Kanton TI hebt die Finanzierung der Suche nach machbaren Lösungen und ihrer Entwicklung und Umsetzung als besonders wichtigen Aspekt hervor. Er begrüsst die Absicht, die Finanzierung schrittweise zu überprüfen. Der Kanton TG stellt die Finanzierbarkeit in Frage und stellt fest, dass transparent aufzuzeigen sei, welche Kosten für die Evaluation, den Bau und den langfristigen Betrieb der Endlagerung aufgewendet werden müssten und wie diese Kosten über den bestehenden Fonds abgedeckt werden könnten. Eine allfällige Kostendifferenz ist aufzuzeigen und zu kommentieren. Für die AG SiKa/KES ist es unabdingbar, dass sie Kenntnis von allen durchgeführten Untersuchungen habe und dass ihr Zugang zu den jeweils neusten Untersuchungsergebnissen und Gutachten gewährt werde. Ausserdem sei die Bereitstellung ausreichender Ressourcen unumgänglich, damit die Kantone die komplexen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Suche nach einem geologischen Tiefenlager ergeben, angemessen bearbeiten könnten.
Der Kanton ZH hält fest, dass die Nagra nach geltender Praxis den Betreibern der KKW jedes Jahr für ihre laufenden Tätigkeiten ein Budget zur Genehmigung vorlegen müsse. Um ihre Unabhängigkeit zu stärken und Transparenz für Dritte zu ermöglichen, wäre es dienlich, wenn auch die heute anfallenden Kosten durch den Entsorgungsfonds gedeckt würden. Es sei zu prüfen, ob dieser entsprechend dem Verursacherprinzip wie das schwedische Modell ausgestaltet werden solle. Dieses sei nachvollziehbar und verglichen mit dem bisherigen Vorgehen nicht kostentreibend. Die schwedische betriebseigene Entsorgungsorganisation hat ihr Budget jährlich einer eigens dafür geschaffenen staatlichen Kommission vorzulegen. Diese verwaltet einen von den Abfallerzeugern gespiesenen Fonds, an dessen Verwaltung auch die Betreiber beteiligt sind. Der Kanton ZH lädt ein, sein Ansinnen zu prüfen und einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten.