Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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Für die Sicherstellung der Energieversorgung in der Schweiz20 sind verschiedene Institutionen und Akteure in der Verantwortung.

Nach Artikel 4 Absatz 2 des Energiegesetzes (EnG)21 ist die Energieversorgung Sache der Energiewirtschaft. Soweit sie in der Energieversorgung tätig sind, umfasst die Energiewirtschaft auch die Kantone und die Gemeinden.

Bund und Kantone sorgen mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft die Energieversorgung im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann. Nach Artikel 9 Stromversorgungsgesetz kann der Bundesrat bei einer Gefährdung der Stromversorgung Massnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Verwendung, in der Beschaffung – insbesondere über langfristige Bezugsverträge und den Ausbau der Erzeugungskapazitäten – und für die Verstärkung und den Ausbau von Elektrizitätsnetzen treffen. Nach Artikel 28 des Landesversorgungsgesetzes (LVG)22 kann der Bundesrat zudem zur Behebung schwerer Mangellagen bei der Energieversorgung, welche die Wirtschaft nicht selber beheben kann, Vorschriften erlassen.

Entwicklung des Energieverbrauchs und des Energieangebots in der Schweiz

Mit einer Auslandabhängigkeit von rund 80 Prozent bei den Primärenergieträgern deckt die Schweiz nur einen Fünftel ihres Verbrauchs mit inländischen Energieträgern ab. Diese 20 Prozent werden von Brennholz, Wasserkraft, Müll- und Industrieabfälle sowie von übrigen erneuerbare Energien (Sonne, Wind, Biogas, Biotreibstoffe und Umweltwärme) geliefert.

Der Endenergieverbrauch der Schweiz betrug im Jahr 2011 rund 236 Terawattstunden (TWh)23. Davon entfielen rund 59 TWh auf die Elektrizität. Der Endverbrauch der erneuerbaren Energien ist zwischen 1990 und 2011 von 35 auf 45 TWh gewachsen, jener des Endenergieverbrauchs insgesamt von 222 auf 236 TWh. Der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch stieg somit in den vergangenen 21 Jahren von rund 16 auf gut 19 Prozent an. Der Endverbrauchsanteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeerzeugung lag im Jahr 2011 bei rund 17 Prozent, jener beim Elektrizitätsverbrauch bei rund 50 Prozent24.

In Grafik 1 sind die Entwicklungen des Bruttoinlandprodukts (BIP), des Endenergie- und des Elektrizitätsverbrauchs sowie des Bevölkerungswachstums über die Zeitachse dargestellt. Das BIP und die Bevölkerung weisen – wie der Energieverbrauch auch – von 1950 bis 1975 das grösste jährliche, durchschnittliche Wachstum zwischen 1950 und 2010 auf. Allerdings liegt das durchschnittliche Wachstum der beiden Grössen von 1975 bis 1995 unter demjenigen zwischen 1995 und 2010. Dies im Gegensatz zum Endenergie- und dem Elektrizitätsverbrauch: Das durchschnittliche Wachstum der Endenergie- und der Elektrizitätsnachfrage lag bis 1975 über dem durchschnittlichen jährlichen BIP-Wachstum. Ab 1995 lag das durchschnittliche Wachstum des BIP über demjenigen der Endenergie- und Elektrizitätsnachfrage. Zwischen 1995 und 2010 lag das durchschnittliche Wachstum der Elektrizitätsnachfrage in der Grössenordnung des BIP-Wachstums, die Endenergienachfrage in der Grössenordnung des Bevölkerungswachstums.

20 Grundlagen der Energieversorgungssicherheit – Bericht zur Energiestrategie 2050, Bundesamt für Energie.

21 Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG); SR 730.0.

22 Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG); SR 531.

23 Schweizerische Gesamtenergiestatistik 2011, Bundesamt für Energie. Mit Umrechnung von Terajoule in Terawattstunden.

24 Schweizerische Statistik der erneuerbaren Energien Ausgabe 2011, Bundesamt für Energie.