Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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Versorgungssystem einzubauen. Die Schweiz muss aus diesen Gründen der Krisenvorsorge auf nationaler (Pflichtlagerhaltung, Bewirtschaftungsmassnahmen) und internationaler Ebene (Notstandsprogramm der Internationalen Energieagentur IEA) weiterhin genügend Gewicht geben. Zudem strebt die Schweiz eine weitere Diversifizierung der Gasversorgung an, indem sie sich für die Öffnung des südlichen Gaskorridors aus dem kaspischen Raum nach Italien einsetzt. Im Stromversorgungsgesetz wird den potenziellen Risiken im Stromsektor Rechnung getragen, indem der Bund im Fall einer mittel- oder langfristigen Gefährdung der Strombeschaffung oder der Leistungsfähigkeit der Übertragungsnetze subsidiär Massnahmen treffen kann, insbesondere wettbewerbliche Ausschreibungen zum Ausbau der Kapazitäten. Eingriffe auf dieser Grundlage sowie im Rahmen der Gesetzgebung über die Wirtschaftliche Landesversorgung30 sind allerdings nur als Ultima Ratio und zur Schadensbegrenzung vorgesehen. Nur durch rechtzeitige energiepolitische Entscheide sind kostspielige Sachzwänge zu vermeiden.

1.1.2 Energiepolitik des Bundes Die Energieperspektiven 2035

Im Februar 2007 hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Energieperspektiven 203531 veröffentlicht. Die Perspektiven waren das Ergebnis einer mehrjährigen Arbeit von Fachleuten aus Wissenschaft, Energiewirtschaft, Industrie und Verwaltung. Ziel der Arbeiten war es, Handlungsspielräume für die mittel- und langfristige Energiepolitik auszuloten.

Dies vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat seine Strategie für die Versorgungssicherheit und die Klimapolitik nach dem Jahr 2012 festlegen musste. Es galt daher, die Rahmenbedingungen für die Förderung der Energieeffizienz und für die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Energien zu optimieren. Zudem musste der Weg für künftige energie- und klimapolitische Entscheidungen geebnet werden, deren Umsetzung in der direkten Demokratie viel Zeit beanspruchen und langfristige Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt sowie Wirtschaft haben. Auch hatte der Bundesrat bereits im Jahr 2003 in seinem Bericht Strategie Nachhaltige Entwicklung32 die Vision der 2000-Watt-Gesellschaft verankert.

Das Vier-Säulen-Prinzip der Energiestrategie 2007

Auf Basis der Resultate aus den Energieperspektiven 2035 hat der Bundesrat im Jahr 2007 eine umfassende Energiestrategie verabschiedet. Er stellte die Strategie auf die vier Säulen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Ersatz und Neubau von Grossanlagen zur Stromproduktion sowie Energieaussenpolitik33:

Für den Bundesrat hatte bereits im Jahr 2007 die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien höchste Priorität. Zur Konkretisierung der beiden ersten Säulen der Energiestrategie verabschiedete er im Jahr 2008 zwei Aktionspläne34. Mit diesen sollen der Verbrauch fossiler Energien von 2010 bis 2020 um 20 Prozent gesenkt, der Anteil erneuerba-

30 Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG); SR 531.

31 Die Energieperspektiven 2035, Bände 1 bis 5, Bundesamt für Energie, Prognos AG, Basel und Ecoplan AG, Bern. Abrufbar im Internet unter: www.bfe.admin.ch, Rubrik Energieperspektiven 2050.

32 Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002, Bundesamt für Raumentwicklung.

33 Bundesrat beschliesst neue Energiepolitik. Medienmitteilung vom 21. Februar 2007 des Bundesamts für Energie. Abrufbar im Internet unter: www.bfe.admin.ch, Rubrik Medienmitteilungen.

34 Aktionspläne „Energieeffizienz“ und „Erneuerbare Energien“, Bundesamt für Energie, 2008.