Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten
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1.1.5 Energieaussenpolitik des Bundes
Die drei Hauptziele der Schweizer Energieaussenpolitik42 sind die Sicherstellung der Energieversorgung, das Garantieren eines wettbewerbsfähigen Energiemarktes und die Förderung einer klimafreundlichen und effizienten Energienutzung. Die Schweiz will diese Ziele durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten, mit der Europäischen Union (EU), mit ausgewählten aussereuropäischen Staaten und über ein aktives Engagement bei internationalen Organisationen erreichen. Die Mitwirkung der Schweiz in internationalen Organisationen bleibt weiter schwergewichtig auf die Internationale Energieagentur (IEA) und die Internationale Atomenergieagentur (IAEA) fokussiert. Zudem führt die Schweiz ihr Engagement in der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA), im Energie-Komitee der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), im europäischen Netzwerk der Energieagenturen (EnR), im International Energy Forum (IEF), in der Energie-Charta sowie in der Kernenergieagentur der OECD (NEA) weiter.
Mit folgenden Staaten hat die Schweiz eine Absichtserklärung (Memorandum of Unterstanding) zur Zusammenarbeit im Energiebereich unterzeichnet: Aserbaidschan (2007), Vereinte Arabische Emirate (2009), Türkei (2009), Russland (2011), Griechenland (2012) sowie Italien (2012) und Luxemburg (2012).
Energiepolitische Beziehungen zur EU
Im Energiebereich gibt es zwischen der Schweiz und der EU bisher keine institutionalisierten Beziehungen. Sämtliche Aktivitäten der Schweiz im Rahmen der EU-Energiepolitik basieren auf einer ad hoc oder projektbezogenen Basis. So wird die Schweiz seit drei Jahren von der jeweiligen EU-Ratspräsidentschaft gemeinsam mit den Mitgliedern des EWR, der Energiegemeinschaft und EU-Kandidaten an die informellen Energieministertreffen eingeladen.
Schweizer Vertreter nehmen als Beobachter an verschiedenen EU-Foren im Energiebereich teil: Florenz Forum (Strommarkt), Madrid Forum (Gasmarkt), Berlin Forum (fossile Energien), Bukarest Forum (Energieeffizienz und erneuerbare Energien) und Bratislava/Prag Forum (Kernenergie).
Seit November 2007 laufen die Verhandlungen mit der EU über ein bilaterales Abkommen im Strombereich. Mit einem künftigen Abkommen sollen mit Blick auf die Versorgungssicherheit insbesondere der grenzüberschreitende Stromhandel geregelt und der gegenseitige Marktzugang gewährt werden. Zudem soll in diesem Rahmen eine Lösung für den künftigen Umgang mit den derzeit beim Netzzugang privilegierten, langfristigen Stromlieferverträgen zwischen schweizerischen und französischen Stromunternehmen gefunden werden.
Im Herbst 2010 hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat ausgeweitet und an Rechtsentwicklungen in der EU angepasst. Strom bleibt der dringlichste Energieverhandlungsgegenstand mit der EU, langfristig wird jedoch ein umfassendes Energieabkommen angestrebt. Von Seiten der EU wird gefordert, dass die erneuerbaren Energien gleichzeitig mit Strom verhandelt werden müssen. Zudem steht zur Diskussion, auch die neue Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) in die Verhandlungen aufzunehmen.
Entwicklungszusammenarbeit
In der Entwicklungszusammenarbeit gewinnen energierelevante Projekte an Bedeutung. Entsprechend hat die Schweiz in den letzten Jahren ihre Aktivitäten auf diesem Gebiet weiter verstärkt. Im Rahmen von multilateralen Programmen der Entwicklungsbanken und mit
42 Dritter Bericht zur Energieaussenpolitik 2012, UVEK, EDA und EVD.