Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 138 Seiten

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Unternehmen erhalten damit mehr Flexibilität für den Fall, dass die eingeleiteten Massnahmen nicht genügend greifen.

Gemäss revidiertem CO2-Gesetz wird das im Jahr 2010 eingeführte und aus einem Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe finanzierte Gebäudeprogramm verstärkt. Dazu wird der Maximalbetrag von heute 200 auf 300 Millionen Franken pro Jahr erhöht.

Der Klimarappen, der heute als Massnahme der Erdölwirtschaft mit einem Preiszuschlag von 1,5 Rappen pro Liter Treibstoff umgesetzt wird, wird durch eine Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe abgelöst. Diese müssen künftig 5 bis 40 Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen kompensieren. Der maximal zugelassene Preiszuschlag beträgt 5 Rappen pro Liter Treibstoff. Für neu zugelassene Personenwagen wird ein durchschnittlicher CO2-Emissionszielwert von 130 Gramm CO2 pro Kilometer bis 2015 verbindlich festgelegt. Schliesslich müssen die Betreiber fossil-thermischer Kraftwerke die verursachten CO2- Emissionen weiterhin vollständig kompensieren. Die Kraftwerksbetreiber dürfen bis zu 50 Prozent der verursachten Emissionen durch den Zukauf ausländischer Zertifikate kompensieren. Für die Kompensation der restlichen 50 Prozent müssen sie im Inland Kompensationsmassnahmen umsetzen. Da die fossil-thermischen Kraftwerke nicht in das ETS eingebunden sind, dürfen keine Emissionsrechte aus dem ETS zur Erfüllung der Kompensationspflicht zugekauft werden.

Zusätzlich hat das Parlament neue Massnahmen im Gesetz verankert: Verstärkte Anstrengungen in Bildung, Forschung und Entwicklung sollen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen. Neu werden zudem jährlich maximal 25 Millionen Franken aus den Einnahmen der CO2-Abgabe auf Brennstoffe einem Technologiefonds zugeführt. Damit sollen Darlehen an Unternehmen verbürgt werden, die emissionsarme Anlagen und Verfahren entwickeln und vermarkten.

Weitere Politikfelder beeinflussen die Treibhausgasbilanz im Sinne der Klimapolitik:

− Der Aktionsplan Holz fördert eine stärkere Nutzung von einheimischem, klimaneutralem Holz als Werkstoff und Energieträger.

− Die Energieetikette für Personenwagen schafft Transparenz am Verkaufspunkt, in dem sie eine klimafreundliche Wahl erleichtert.

− Die Gebäudevorschriften der Kantone fixieren die maximal zulässigen Energiekennwerte für Neu- und Umbauten.

− Das Programm EnergieSchweiz fördert Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie den Einsatz erneuerbarer Energien.

− Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) setzt Anreize für eine Verringerung von Leerfahrten und finanziert den Bau der neuen Eisenbahntransversale (NEAT) mit und erleichtert so die Verlagerung des Gütertransports auf die Schiene.

− Für die Landwirtschaft wurde eine Klimastrategie entwickelt, die verschiedene Massnahmen zur Verringerung des Methan- und des Lachgasausstosses aus Düngemitteln aufzeigt.

− Mit der Steuerbefreiung für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen werden biogene Treibstoffe (u.a. Bioethanol, Biodiesel, Biogas) von der Mineralölsteuer befreit, sofern sie ökologische sozialverträgliche Mindestanforderungen erfüllen.