Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte Ausstieg. Ähnliche Argumente führen die sgsw an. Auch hier ist der Entschluss für den Ausstieg bereits gefallen, so dass eine Verknüpfung begrüsst wird. Swisspower will die bundesrätliche Energiestrategie aktiv mittragen, auch wenn es nicht in allen Punkten mit den Vorschlägen einverstanden ist. Vorbehalte werden z.B. gegenüber den in der Vorlage enthaltenen Annahmen entgegengebracht.
Weitere Unterstützung erhält die Stossrichtung u.a. von Groupe E, Renergia Zentralschweiz, EnAlpin, Energiegenossenschaft Elgg, Genossenschaft Elektra Jegenstorf und BKW. Letztere vermisst aber eine konkrete Darlegung über die Ausgestaltung der zweiten Etappe. Deshalb wird die Etappierung auch abgelehnt. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich sind grundsätzlich ebenfalls einverstanden, vertreten punktuell aber andere Ansichten. Die Etappierung wird begrüsst; die Prüfung der Zwischenziele sei notwendig. Für eine Etappierung werden auch andere Argumente angeführt. So z.B. die damit verbundene Investitions- und Planungssicherheit (Energiegenossenschaft Elgg) oder die Tatsache, dass die Umsetzung der Energiestrategie nicht überladen werden soll (Genossenschaft Elektra Jegentsorf). Für IB Aarau und IWB weist die Vorlage in die richtige Richtung und wird deshalb auch grundsätzlich unterstützt. Einzelne Annahmen seien aber zu hinterfragen resp. zu korrigieren und die vorgeschlagenen Massnahmen zu optimieren. Ein etappiertes Vorgehen wird eigentlich als gut bezeichnet, allerdings sollte dieses sehr schnell angegangen werden, damit dessen Realisierung ab 2020 erfolgen kann. Eine Etappierung wird auch von Service Industrielle de Genève begrüsst, da dadurch die Risiken, die mit der Energiewende verbunden sind, kleiner seien. Die meisten grossen Versorgungsunternehmen sowie die Grossverbraucher sind sich einig, dass der existierende Energieaustausch mit der EU für die Versorgungssicherheit wichtig ist und ein Abkommen deshalb vordringlich sei.
Ähnliche Argumente für die zurückhaltende Bewertung bis hin zur Ablehnung der Vorlage sind seitens der Wirtschaftsverbände zu hören. Diese Haltung hat aber nichts mit den Zielen der Effizienzsteigerung oder der Diversifikation der Energieerzeugung (und damit auch dem Ausbau der erneuerbaren Energien) zu tun. Eine strategische Grundlage für die längerfristige Planung der Energieversorgung wird sogar als Notwendigkeit bezeichnet (z.B. cemsuisse, Dachorganisation der Wirtschaft Graubünden). Die Skepsis und Ablehnung bezieht sich vielmehr auf die vorgelegte Vernehmlassungsvorlage. So wird z.B. erwähnt, dass sie zu sehr auf dem „Prinzip Hoffnung“ beruhe (z.B. AIHK, CVCI-VS) und dass die gesetzten Ziele mit den vorgeschlagenen Massnahmen nicht erreicht werden können. Kritisiert wird auch der Ansatz der Vorlage; abgelehnt werden so vor allem auch die geplanten staatlichen Eingriffe (z.B. ASTAG, CVCI-VD). Sie wird denn auch als Abschied von einer liberalen und marktwirtschaftlich orientierten Energiepolitik betrachtet (strasseschweiz). Bemängelt, gar als falsch bezeichnet, werden auch die zugrunde liegenden Annahmen (z.B. auto-schweiz). Die Energiestrategie 2050 wird als nur bedingt zielführend betrachtet. Zudem wird verlangt, dass die Stellungnahmen der Industrie- und Wirtschaftsverbände eine prioritäre Bedeutung haben sollen, weil die Energiestrategie mit gravierenden volkswirtschaftlichen Kosten verbunden sei (cemsuisse). Erwähnt wird teilweise auch, dass der Entscheid für den Ausstieg aus der Kernenergie zu rasch gefällt wurde. Für Unternehmen würden die vorgesehenen Massnahmen zu noch grösserer Unsicherheit führen. Die Strategie lasse noch zu viele Fragen offen (z.B. CVCI-VD). Für Economiesuisse ist die Vorlage zu stark von staatlicher Lenkung, Beeinflussung und Umerziehung geprägt. Der Mix von Regulierung, Subventionen,
Planungseingriffen und Bürokratie wird als nicht zielführend erachtet, weshalb die so formulierte Energiestrategie 2050 nicht mitgetragen werden kann. Gefordert wird eine grundlegende Überarbeitung; dabei müsse berücksichtigt werden, dass es nicht zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit komme, und dass die Prinzipien der Subsidiarität und Kooperation nicht verletzt werden. Die neue Vorlage müsse zudem beide Phasen beinhalten, die auch eine transparente Etappierung der Massnahmen inkl. Monitoring ermögliche. Diese Haltung wird auch von anderen Verbänden geteilt
(z.B. Swissbanking, FER, SGCI, KVS). Einzelne kantonale Gewerbeverbände schliessen sich dieser negativen Haltung an. Der Gewerbeverband des Kantons Luzern z.B. verweist darauf, dass die negativen Folgen der Energiewende in der Vernehmlassungsvorlage nicht berücksichtigt seien. Die Vorla-