Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte DHS, SBV und SGB aus. Unterstützt wird die Massnahme auch von Swisscleantech. Gefordert wird u.a. aber, dass der Ausbau nicht erst ab 2020 startet.
Bei den Branchenverbänden sowie energiepolitischen Organisationen ist der Grundtenor gegenüber den wettbewerblichen Ausschreibungen eher positiv. Befürwortet werden sie z.B. von AEE, ADEV, einigen Kantonalgruppen von AVES, Biomasse Schweiz, CSEM, Ecologie libérale, GGS, S.A.F.E.,
V3E oder VSA. SES fordert wie Swisscleanteach eine sofortige Aufstockung der Mittel. Der Trägerverein Energiestadt fordert eine Weiterentwicklung des Instruments. Abgelehnt wird das Instrument u.a. von Kettenreaktion, Kantonalgruppen von AVES und AVES Schweiz, ContrAtom, FRE, Fondation Sécurité Energétique, IGEB, SAS oder Sortir du Nucléaire. Mehrheitlich befürwortet wird der Ausbau von Umwelt- oder Landschaftsschutzorganisationen. Einige – z.B. AefU, ffu, Myclimate, Öbu, SVS, Stiftung Pusch oder Umweltallianz – fordern, dass die Mittel sofort erhöht werden. Für eine Aufstockung sprechen sich auch die Akademien der Wissenschaften aus. Sie fordern aber gleichzeitig die Berücksichtigung aller Energieträger. Auch Lonza befürwortet die vorgesehene Massnahme. Dadurch könne die Eigeninitiative gefördert und kosteneffiziente Potenziale erschlossen werden.
Ambivalenter bewertet werden die vorgeschlagenen Zielvereinbarungsprozesse mit gleichzeitiger Befreiung von der CO2-Abgabe und der Rückerstattung des Netzzuschlags. So lehnen KdK und eine Reihe der Kantone (AG, AI, SH, TI, ZG, ZH) den Vorschlag ab, dass alle Endverbrauchenden mit einem jährlichen Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0.5 GWh befreit werden. Dies soll nur für Unternehmen mit hohen Stromkosten (gemessen an Bruttowertschöpfung) möglich sein. GL hat grundlegende Bedenken gegenüber dem heutigen System der Subventionierung über den Netzzuschlag. Aus Sicht von SG sind derartige Befreiungen nur dann zulässig, wenn die erbrachten Leistungen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. FR, LU, JU, GE, NE und TG sprechen sich für die Massnahme aus. Gewünscht werden in diesem Zusammenhang vor allem von den Westschweizer Kantonen Massnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen. AR wünscht sich eine Präzisierung der Massnahme. VD unterstützt die Massnahme zwar grundsätzlich, fordert aber mehr Klarheit bezüglich der Finanzierung. SO, BS und BL beziehen sich in ihren Stellungnahmen auf ihre Vernehmlassungsantworten zur parlamentarischen Initiative 12.400 (pa. Iv. 12.400) und fordern, dass diese Massnahme in diesem Sinne umgesetzt wird. SAB erachtet die Befreiungsmöglichkeit gerade für das Berggebiet als sehr wichtig und unterstützt diese Massnahme denn auch. Der SSV streitet den Sinn der Massnahme nicht ab, weist aber darauf hin, dass dadurch die Belastung für die Privathaushalte steigen werde. SSV lehnt die Massnahme, so wie sie jetzt ausgestaltet ist, ab. Es soll keine vollständige Rückerstattung der Zuschläge vorgesehen werden.
Von den politischen Parteien sprechen sich CVP, FDP, die jungen Grünen und die Umweltfreisinnigen SG für die vorgeschlagenen Massnahmen aus. Die CVP erachtet diese Massnahme als sehr wichtig, denn stromintensive Unternehmen seien ein wichtiger Teil der Schweizer Wirtschaft. Diese dürften in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Auf Ablehnung stösst die Massnahme bei EVP, GPS, glp, SP ZH und SP Schweiz. Die glp schlägt anstelle der vorgesehen Massnahme vor, die Rückerstattung des Netzzuschlags mit verpflichtenden Zielvereinbarungen und der Umsetzung sämtlicher wirtschaftlicher Energieeffizienzmassnahmen zu verbinden. Die GPS fordert, dass von einer Vollbefreiung abgesehen wird. Die EVP schliesslich will einen möglichst zurückhaltenden Einsatz der Befreiungen.
Die Mehrheit der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft lehnt die Massnahme ab. Dafür werden verschiedene Gründe angeführt. So wird z.B. darauf hingewiesen, dass es dadurch zu einer systemwidrigen Aufweichung des Ausspeisemodells (AEW Energie) und zu einer Entsolidarisierung komme (Elektrizitätswerk Bezirk Schwyz). Ebenfalls angeführt wird, dass Private dadurch massiv, wenn nicht gar unzumutbar belastet werden (Arbon Energie, Axpo, CKW). Die Energiegenossenschaft Elgg ist der Ansicht, dass auch Grossverbraucher keine Rückerstattung erhalten sollen; der Umbau der Energieversorgung brauche die Mitwirkung aller. EVB, Energie Seeland, Energieversorgung Büren, EVK,