Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte Umweltschutzorganisationen sprechen sich für die Verstärkung des Gebäudeprogramms mittels einer Erhöhung der CO2-Teilzweckbindung aus. Aber auch hier wird die Forderung gestellt, dass die Befristung beibehalten werden muss (z.B. Mitglieder der Umweltallianz). Gefordert wird auch eine Priorisierung der Massnahmen (Myclimate).
Steuerliche Massnahmen im Gebäudebereich werden vor allem von den Kantonen abgelehnt. Der Stellungnahme der KdK, auf welche sich die Kantone beziehen, ist zu entnehmen, dass diese Massnahme dem Periodizitätsprinzip bei den Einkommenssteuern widerspricht. Bemängelt werden im Weiteren auch die damit verbundenen Mitnahmeeffekte und mögliche Doppelförderung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Bund nicht legitimiert sei, in diesem Ausmass in die kantonale Steuerhoheit einzugreifen. In dieselbe Richtung geht auch die Stellungnahme der RKGK. Beide fordern deshalb eine Streichung der vorgeschlagenen Änderungen. BE, GE, JU, LU und NE begrüssen die Stossrichtung der Massnahme, wünschen sich aber verschiedene Anpassungen (z.B. Ausdehnung auf fünf Jahre).
Ein anderes Bild zeigt sich diesbezüglich bei den Parteien. CVP, CVP Frauen, EVP, FDP, GPS, glp, junge Grüne, SP ZH, SP und die Umweltfreisinnigen SG sprechen sich für diese Massnahmen aus. Allerdings fordern sie unterschiedliche Anpassungen bei der vorgeschlagenen Variante. So schlägt die CVP z.B. vor, dass grössere Sanierungen über fünf anstelle über drei Jahre abgezogen werden können. Die FDP fordert, dass damit auch gleich die Bürokratie bei den Renovationen abgebaut wird. Die GPS wünscht sich zudem weitergehende Massnahmen, wie z.B. die Schaffung steuerlicher Anreize für den haushälterischen Umgang mit Wohnflächen.
Die KSD begrüsst die Massnahme, fordert aber, dass dadurch keine finanziellen Nachteile für Eigentümer von Denkmälern entstehen. Die SAB unterstützt die Massnahme unter dem Vorbehalt, dass den besonderen Verhältnissen im Berggebiet Rechnung getragen wird: Gerade die Einhaltung von Mindeststandards sei nicht immer möglich. Der schweiz. Gemeindeverband unterstützt die Streckung der Steuerabzugsfähigkeit, verlangt aber, dass die genauen Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Kantonen und Gemeinden noch genauer beziffert werden. Energetischen Mindeststandards gegenüber ist er eher ablehnend eingestellt, da diese eine Reihe von Fragen aufwerfen. Der SSV ist der Ansicht, dass sich Mindeststandards am Gebäudeenergieausweis der Kantone ausrichten sollten. Er unterstützt auch die geplante Erstreckung der Steuerabzugsfähigkeit und regt diesbezüglich gar die Ausdehnung bis auf fünf Jahre an.
Die Mehrheit der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft steht den vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen positiv gegenüber. Mit einer solchen Massnahme sollen Anreize für Gesamtsanierungen geschaffen werden (BKW). Als sinnvoll erachtet wird auch die grundsätzliche Koppelung eines Steuerabzugs an die Erreichung eines Mindeststandards. Dieser soll aber technologieneutral ausgestaltet sein (IB Aarau, Swisspower, Regio Energie Solothurn, sgsw). Gefordert wird auch eine Ausdehnung der Steuerabzugsfähigkeit auf fünf Jahre (EWN).
Die Dachverbände unterstützen die vorgeschlagene Abzugsmöglichkeit mehrheitlich. Verschiedentlich wird gewünscht dass die Steuerabzugsfähigkeit auf fünf Jahre ausgedehnt wird (Schweizerischer Gewerbeverband, Gewerbeverband Basel, SMGV, SMU, suissetec, Verbände des Ausbaugewerbes, VSGU u.a.). Die Einführung eines Mindeststandards wird teilweise begrüsst, teilweise aber auch kritisiert. Während z.B. IG DHS die Koppelung an den GEAK begrüsst, finden andere Vernehmlassungsteilnehmende, dass der Mindeststandard nicht an ein Label gebunden werden sollte (z.B. HEV, bauenschweiz, Holzbau Schweiz, ISOLSUISSE). Die Koppelung des Mindeststandards an ein bestimmtes Label wird auch von Branchenverbänden und energiepolitischen Organisationen kritisiert (z.B. AEE, Gebäudeklima Schweiz, energo, Verein Green Building, ideeholzfeuer u.a.). Zudem wird auch hier teilweise die Ausdehnung der Steuerabzugsfähigkeit auf fünf Jahre gewünscht (z.B. SES, Biomasse Schweiz). Dies gilt auch für Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen. Diese sind mehrheitlich zwar für die Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderungen, nicht aber für die konkrete Ausgestal-