Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte rend sei (z.B. Villigen) und zu Verzerrungen führe (Pieterlen). Andere wiederum, z.B. Lausanne, begrüssen zwar die Massnahme, weisen aber auf den damit verbundenen administrativen Aufwand hin. Abgelehnt werden die vorgesehenen Transparenzvorschriften von einer Mehrheit der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Sie weisen auf datenschutzrechtliche Bedenken, aber auch auf den hohen, nicht entschädigten Aufwand hin (AEW Energie). Neben den Kosten und dem Aufwand wird auch der Nutzen verschiedentlich in Frage gestellt und auf mögliche Verzerrungen hingewiesen (VSE, DSV, RegioGrid, Netzulg, Energie Seeland, Energieversorgung Büren, EVK, EWJ, EWK Herzogenbuchsee, IBI IBM und andere). Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich sind der Ansicht, dass die existierenden diesbezüglichen Verpflichtungen genügen. Ebs findet, dass die Datenerhebung Aufgabe des BFS sei. Im Weiteren wird auch darauf hingewiesen, dass die Publikationspflicht die Marktstellung und die Konkurrenzfähigkeit schwächen könnte (EWZ). Da zudem nicht alle gleich betroffen wären, käme es auch zu einer Ungleichbehandlung (IB Aarau). Transparenzvorschriften werden vereinzelt auch als marktwidrig (VBE) und als zu weit gehende Lösung bezeichnet (Swisspower). Die WEKO teilt diese Bedenken teilweise. Eine zu grosse Transparenz kann zu Verzerrungen führen und den Wettbewerb negativ beeinflussen. IWB spricht sich nicht grundsätzlich gegen die Veröffentlichung aus, regt aber an, dass die Unternehmen nicht zu neuen Datenerhebungen gezwungen werden sollen. Die Konsumentenschutzorganisationen befürworten eine verbesserte Transparenz grundsätzlich. Die Daten werden als unerlässlich für die Sicherung der gesetzten Ziele bezeichnet. Es brauche aber eine Vereinfachung der Daten, damit sie die Konsumierenden nachvollziehen können. Bei den Dachverbänden der Wirtschaft herrscht kein einheitliches Bild. Je rund die Hälfte der Teilnehmenden spricht sich für resp. gegen Transparenzvorschriften aus. Zum einen wird die verbesserte Transparenz begrüsst (z.B. IG DHS, Fachverband Infra, SBV) und als zwingende Voraussetzung bezeichnet (z.B. SMV,
Suissetec, Holzbau Schweiz), zum anderen als neue administrative Auflage (VSGU) und als unverhältnismässige Massnahme (z.B. Schweizerischer Gewerbeverband) betrachtet. Kritisiert wird auch, dass nicht klar ist, welche Zahlen zu welchem Zweck benötigt werden (z.B. Economiesuisse, Handelskammer beider Basel). Aus Sicht einer Mehrheit der energiepolitischen Organisationen und Branchenverbände ist eine verbesserte Transparenz durchaus sinnvoll. Dabei gilt es aber zu beachten,
dass keine Geschäftsgeheimnisse verletzt und der Datenschutz eingehalten wird. Abgelehnt werden die Vorschriften mit der Begründung, dass bereits genügend Statistiken zur Verfügung stehen (Kettenreaktion), dies ein unnötiger Eingriff sei (ACE) und zu noch mehr Bürokratie und Planwirtschaft führe (AVES und AVES Regionalgruppen). Auch die Verhältnismässigkeit wird teilweise in Frage gestellt (z.B. ideeholzfeuer, VHP). Auch vereinzelte Umwelt-/Landschaftsschutzverbände sprechen sich gegen Transparenzvorschriften aus. So gehe die vorgeschlagene Regelung zu weit und beeinträchtige die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses (z.B. Eco Swiss). Mehrheitlich wird die vorgeschlagene Massnahme aber von diesen Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst. Dies unter anderem auch darum, weil verschiedene Untersuchungen, auch jene des SECO, mit zahlreichen Mutmassungen zur Wirkung und zu den Kosten von Einzelmassnahmen operieren (z.B. Umweltallianz).
Der EDÖB weist darauf hin, dass aus der gewählten Terminologie nicht klar wird, welche Kategorien von Daten gemeint sind. Gefordert wird deshalb eine Präzisierung der Ausführungen.
2.6 Massnahmen im Bereich erneuerbare Energien
2.6.1 Entfernung des KEV-Kostendeckels
Die Entfernung des Gesamtdeckels sowie des Teildeckels für die Finanzierung der Vergütungen ist ein umstrittenes Thema. Die Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich jedoch für diese Massnahme aus. Besonders negativ wird die Massnahme von der Energiewirtschaft beurteilt. Einige Teilnehmende sind nur mit der Aufhebung von einem der beiden Deckel einverstanden oder würden den Teildeckel auch für die PV entfernen. Betont wird auch, dass eine nachhaltige Systementwicklung abhängig ist von der Höhe der Vergütungssätze sowie deren regelmässigen Anpassung.