Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte Wirkung der Kontingente, da dadurch eine gezielte Einsetzung der Gesamtmittel möglich ist und insgesamt ein höherer Anteil an erneuerbarem Strom generieret werden kann.

Die Konsumentenorganisationen sind für eine höhere PV-Verbreitung und daher gegen eine Plafonierung der Mittel.

Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen sind sich einig in der Ablehnung der PV-

Kontingentierung. WWF, Greenpeace, VSC und ProNatura vertreten die Meinung, dass 50 Prozent der Gesamtfördermittel der PV zur Verfügung gestellt werden soll, um 2020 das Ziel von 3000 GWh Solarstrom zu erreichen. Wegen der erwarteten Kostensenkung von PV-Modulen gehen sie davon aus, dass die Gesamtumlage für die erneuerbaren Energien 2.5 Rp./kWh nicht überschreiten wird und damit deutlich tiefer bleibt als die aktuelle deutsche Umlage (5.6 Cent/kWh). Weitere Vernehmlassungsteilnehmende lehnen mehrheitlich die Kontingente ab. Grundsätzlich wird viel Wert auf das grosse Potenzial der PV gelegt und es wird keine Kostenexplosion befürchtet. Dies dank der rasch sinkenden Preisen (Akademien der Wissenschaften). Zudem darf eine Technologie nicht diskriminiert werden (u.a. Bezirk Küssnacht am Rigi und Institut für Solartechnik).

2.6.3 Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

Die Förderung mittels Investitionshilfen anstatt Einspeisevergütung für PV-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kW wird von rund zwei Dritteln der Stellungnehmenden begrüsst. Umweltorganisationen und Branchenverbände wollten hingegen bei der KEV bleiben. Zustimmung fand die Massnahme insbesondere dann, wenn die Stellungnehmenden von der Wirksamkeit überzeugt waren und den administrativen Aufwand als einfach einstuften. Gewünscht wurden teilweise diverse Übergangsmodelle und andere Leistungsgrenzen. Betont wurde auch der Koordinationsbedarf mit den bisherigen regionalen Subventionssystemen.

Grundsätzlich befürworten alle teilnehmenden Kantone ausser SG die Einführung der Investitionshilfe für kleine PV-Anlagen. SO findet vor allem eine Verschlankung des KEV-Systems positiv. BS und AR bestätigen mit ihrer gemachten Erfahrung die Wirksamkeit einer solchen Förderung für kleine PV-Anlagen. Sie erläutern, dass das Förderprogramm genügend Anreize für PV-Investoren setzt. AR schlägt zusätzlich vor, die Grösse der Anlagen von 10 auf 30 kW zu erhöhen, da die Schwelle für das Erfassen der Anlagen und für die Pflicht des Herkunftsnachweises 30 kW entspricht. Gleicher Meinung ist TG. BL betont, dass es Doppelförderungen zu vermeiden gelte. SG begründet seine Ablehnung mit der Sinnlosigkeit zusätzlicher, neuer Fördermassnahmen.

Die Mehrheit der politischen Parteien spricht sich für die Investitionshilfen aus. Nur FDP, SP und SVP äussern sich skeptisch gegenüber dem Vorschlag. Die Kantone begrüssen eine sinnvolle Verschlankung des KEV-Systems grundsätzlich, welche zum Abbau der Warteliste führt. Jedoch sind sie sich über die detaillierte Ausgestaltung der Investitionshilfen uneinig. Die CVP würde Anlagen unter 5 kW nicht finanzieren. CVP, glp und SP würden zusätzlich die Grenze von 10 kW anheben und diese auf 30 kW erhöhen (glp) oder die Wahl dem Investor überlassen, mit welchem System seine Anlagen gefördert werden soll. Somit würden ungewollten Nebeneffekte (wie Teilflächen) vermieden. Die glp schlagen vor, die Investitionshilfe von der Leistung, Ausrichtung und Netzbelastung abhängig zu machen. Die EVP fordert andererseits die Gleichbehandlung des Solarstroms und der Solarwärme.

ElCom und WEKO begrüssen die vorgeschlagenen Massnahmen. Die ElCom möchte klargestellt haben, wie mit Anlagen umgegangen werden soll, die von unterschiedlichen wirtschaftlich Berechtigten gehören und zu unterschiedlichen Zeitpunkte erstellt bzw. erweitert worden sind (z.B. Mehrfamilienhäuser).

Die Dachverbände von Gemeinden, Städten und Berggebieten stimmen der einmaligen Investitionshilfe für kleine PV-Anlagen zu. Der SSV betrachtet hingegen die PV-Kontingente als kontraproduktiv. Die Bedenken des schweiz. Gemeindeverbands betreffen die Rechtsicherheit der Anlagen auf der Warteliste.