Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten
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KLASSIFIZIE
Referenz/Akte seien kein „bewaffneter Arm“, um eine Rationierungspolitik umzusetzen. Mehrfach, so z.B. durch Economiesuisse, wird auch auf Überschneidungen der vorgeschlagenen Zielvorgaben mit anderen Instrumenten, wie z.B. Zielvereinbarungen, Verbrauchsnormen und wettbewerblichen Ausschreibungen, und die damit verbundenen Doppelspurigkeiten hingewiesen (z.B. Handelskammer beider Basel).
Auch der erwartete hohe Aufwand wird kritisiert (z.B. FKR). Für Swissmem ist die Massnahme kaum umsetzbar, viel zu aufwändig und, wie für andere auch, nur schwierig von anderen Instrumenten abzugrenzen. IG DHS ist der Ansicht, dass eine solche Massnahme nicht in den offenen Strommarkt passt. Angemessener wäre ein Bonus-Modell, welches die Effizienzvorgaben auf Ebene der Verteilnetzbetreiber durch freiwillige Selbstverpflichtungen im jeweiligen Versorgungsgebiet umsetzen würde. Die Rolle der Verteilnetzbetreiber wird auch noch von anderen Vernehmlassungsteilnehmenden erwähnt (z.B. ISOLSUISSE). Swisscleanteach spricht sich gegen die so formulierte Ausgestaltung der Zielvorgaben aus. Dies darum, weil sie first movers benachteiligen könnte und die Verteilnetzbetreiber nicht einbezogen werden. Für die Zielvorgaben spricht sich z.B. der SGB aus: Er begrüsst den fundamentalen Wechsel, ist aber der Ansicht, dass sie die Reduktion des gesamten Energieverbrauchs beinhalten sollten. SMV, SMU, Suissetec, der Verband des Ausbaugewerbes und einige andere sprechen sich grundsätzlich für die Einführung von Zielvorgaben aus, fordern aber, dass die Ausgestaltung verbessert wird. Die Konsumentenorganisationen unterstützen demgegenüber das Prinzip der Zielvorgaben, sprechen sich aber gegen die weissen Zertifikate aus. Verschiedene energiepolitische Organisationen und Branchenverbände können sich mit verpflichtenden Zielvorgaben anfreunden, fordern aber verschiedene Anpassungen bei der Ausgestaltung. So wird z.B. gefordert, dass die Definition der Modalitäten möglichst einfach und pragmatisch (CSEM) sein soll. Erwähnt wird im Weiteren auch, dass nicht EVU, sondern die Netzbetreiber Adressaten dieser Massnahme sein sollen (AEE); gerade in Hinblick auf die bevorstehende Marktöffnung sei dies wichtig (SES). Vorgeschlagen wird auch, dass neben dem Malus- auch ein Bonussystem eingeführt wird, damit auch positive Anreize bestehen (Verein NWA-Schweiz). Diese grundsätzlich positiven Rückmeldungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die generelle Einschätzung der Zielvorgaben durch energiepolitische Organisationen und Branchenverbände eher negativ ist. Auch diese Gruppe kritisiert hauptsächlich den interventionistischen Charakter (z.B. Kettenreaktion, IGEB), die Widersprüchlichkeit zum liberalisierten Markt (z.B. GGS), den unzulässigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der EVU
(z.B. ACE), den hohen Vollzugsaufwand (z.B. GebäudeKlima, Swissolar) oder die einseitige Ausrichtung auf den Strom (z.B. Energieforum Nordwestschweiz). Ähnliche Kritikpunkte an der Ausgestaltung sind auch bei Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen zu finden. So werden Effizienzvorgaben zwar grundsätzlich begrüsst, die konkrete Ausgestaltung aber abgelehnt. Gefordert wird auch hier,
dass anstelle von EVU die Netzbetreiber verpflichtet werden (z.B. AefU, ffu, SVS, Umweltallianz) und dass nicht Strom, sondern die gesamte Energie berücksichtigt wird (z.B. Myclimate, oeku). Weitere Vernehmlassungsteilnehmende, wie einzelne Gemeinden und Unternehmen, lehnen die vorgeschlagene Massnahme ab. Abgelehnt wird sie z.B. auch von den Akademien der Wissenschaften; diese empfehlen anstelle von Zertifikat- Lenkungssysteme einzuführen.
Im Vergleich zu verpflichtenden Zielvorgaben werden die vorgesehenen Transparenzvorschriften von den Vernehmlassungsteilnehmenden positiver aufgenommen. So werden sie von den Kantonen mehrheitlich begrüsst. BE weist z.B. darauf hin, dass eine bessere Datengrundlage für die eigene Erfolgskontrolle wichtig ist. Es wird aber auch auf verschiedene Aspekte hingewiesen. So gelte es den Datenschutz unbedingt einzuhalten (AG, FR, SO). BS und BL beantragen, dass nur Daten veröffentlicht werden sollen, die bereits vorhanden sind. JU und VS fordern, dass nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone Zugang zu diesen Daten erhalten. AR lehnt die Veröffentlichung ab, da damit noch viele offene Fragen verbunden seien. Als sinnvoll erachtet wird die Massnahme von der SAB. Sie erlaube ein Benchmarking. Der schweiz. Gemeindeverband begrüsst eine Verbesserung der Transparenz grundsätzlich, wünscht aber, dass die Daten nur an öffentliche Stellen, nicht aber an die breite Öffentlichkeit gehen. Einzelne Gemeinden weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung nicht zielfüh-