Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte Die Elektrizitätswirtschaft unterstützt die einmalige Investitionshilfe für PV-Anlagen. Für den VSE und regioGrid ist wichtig, dass keine weitere Förderung erfolgt, der Zubau kontrolliert vonstattengeht und die Versorgungsicherheit erhöht wird. Die CKW sind nicht einverstanden mit einem Net-Metering-System als Alternative zur Investitionshilfe; die Saldierung energiewirtschaftlicher Kosten und Netzkosten würden ohne Transparenz zu Gunsten der Produzenten auf die anderen Endverbrauchenden verlagert. Die Axpo erklärt sich ebenfalls nur mit der einmaligen Investitionshilfe einverstanden. Der DSV möchte die Massnahme auf grössere Anlagen ausdehnen (>10kW). Andere erachten sie auch für WKK-Anlagen (IWB, Swisspower) und für Heizungen (Swisspower) als geeignet.

Der grösste Teil der Wirtschaftsverbände begrüsst die KEV-Alternative für die kleinen PV-Anlagen. Grund dafür, wie bei Swissmem erläutert, sind die hohen Aufwendungen, die kleine Anlagen im Verhältnis zur Stromproduktion verursachen. Dank dem Ausschluss von kleinen PV-Anlagen aus der KEV könne sich der Investitionsstau lösen. Gleichzeitig erlaube er eine Konzentration auf grössere Anlagen. Die Gefahr dieser Strategie besteht in einer möglichen systematischen Benachteiligung von kleinen Betreibern (GastroSuisse). Der VPE fragt sich allerdings, wie der Ersatz von PV langfristig finanziert werden kann. Die Verbände des Ausbaugewerbes betonen ausserdem, dass die Rechtssicherheit für die betroffenen Anlagen auf der Warteliste gewährleistet werden muss. Economiesuisse und SGCI sind hingegen der Meinung, dass keine Entschädigung für solchen Anlagen nötig ist. Dies darum, weil die Kosten der PV-Module bereits die Netzparität (grid-parity) erreicht haben. Andere mögliche Lösungsansätze sind: ein einheitliches System für alle Technologien und Kategorien (Travail.Suisse) oder die Einführung eines Quotenmodells anstatt der KEV (Dachorganisation der Wirtschaft GR).

Im energiepolitischen Umfeld wiederspiegelt sich die Tendenz zu einer Zustimmung zur PV-

Investitionshilfe. Eine schnelle Bearbeitung der Gesuche von Kleinanlagen kann die Warteliste für die KEV massiv entlasten und zu einer verbesserten Förderung führen (z.B. Holzenergie Schweiz und Lignum). U.a. IGEB und VSMR ergänzen, dass kleine PV-Anlagen primär zur Deckung des Eigenbedarfs eingesetzt werden sollen und daher von einer nachhaltigen Subvention abgesehen werden müsse. GGS stellt die Bedingung, dass keine neue Stromabgabe eingeführt wird. Skeptisch über die vorgeschlagene Massnahme ist AVES; seiner Ansicht nach verdient die PV in den meisten Fällen keine Subventionen. AEE, Suisse Eole und Swissolar lehnen den Vorschlag ebenfalls ab, da die Effekte auf die Warteliste sowie auf den KEV-Fonds gering und zusätzlich Auslegungskonflikte zu erwarten wären. SES, SSES und usic vertreten die Meinung, dass alle Anlagen gleich behandelt und gefördert werden müssen.

Die Konsumentenorganisationen vertreten gegenüber dem Vorschlag eine positive Haltung. Sie schlagen zusätzlich als Alternative zum Einmalbeitrag ein Finanzierungssystem mit vergünstigten Zinsen vor.

Die Umwelt- und Landschaftschutzorganisationen hingegen lehnen die Investitionshilfen für PV-Anlagen ab. Ein grosser Teil der Stellungsnehmenden (ffu, Greenpeace, Pro Natura, SAC, SVS, Stiftung Pusch, VCS und WWF) unterstützen die Idee von einem einheitlichen Fördersystem für alle erneuerbaren Energien (die KEV). Sie alle befürchten jedoch, dass Investitionen in Kleinanlagen ins Stocken geraten, wenn diese mit einer Einmalhilfe unterstützt werden. Dazu erachten sie die Annahme, dass Kleinanlagebetreibende tiefe Renditeerwartungen hätten, als ungenügend belegt. Myclimate steht hinter dem Vorschlag, äussert aber die Frage, ob die einmalige Entschädigung genug grosse Anreize für die Kleininvestoren darstellt. SBB und Swisscom Energy Solutions begrüssen die Einführung von Investitionshilfen für PV-Anlagen unter 10kW. Die ETH Lausanne spricht sich nicht über die Massnahme aus, empfiehlt aber ,die 10kW-Grenze zu erhöhen.

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden ist damit einverstanden, dass kleine PV-Anlagen unter 10 kW, die auf der Warteliste (ohne positiven Bescheid) stehen, vom Einspeisevergütungssystem ausgenommen und mittels Einmalvergütung gefördert werden. Ein Viertel der Teilnehmenden, v.a. Repräsentanten von energiepolitischen und technischen Organisationen und von Umwelt- und