Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte (AefU, ffu, SL, Stiftung Pusch und WWF) äussert jedoch eine Präferenz für die Förderung der kleinen PV-Anlagen durch die KEV.

Das Institut für Solartechnik spricht sich für ein kombiniertes System Eimalvergütung/Net-Metering aus. Die Eingabe des PV-Lab der ETH Lausanne geht in die gleiche Richtung. Es schlägt vor, kurzfristig Investitionshilfen und mittelfristig Net-Metering anzuwenden.

2.6.4 Ausschluss diverserer Technologien aus der KEV

Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden ist für die Beibehaltung der Infrastrukturanlagen in der KEV. Wobei sich die Stellungnehmenden vor allem auf KVA und ARA beziehen. Nur sehr wenige haben sich zum Ausschluss der fossilen Energieträger geäussert. Niemand äussert sich zur

Schlammverbrennung.

Die Kantone sind mehrheitlich gegen einen Ausschluss von KVA, Klärgasanlagen sowie Anlagen, die teilweise fossile Brenn- oder Treibstoffe nutzen, aus der KEV. Der Hauptgrund ist, dass bei solchen Technologien ein grosses Potenzial vorhanden ist (AR, BL, BS, GE und JU). LU unterstützt hingegen die Massnahme, da gemäss Umweltschutzgesetz eine verursachergestützte Finanzierung für KVA und ARA aus den Entsorgungsgebühren erfolgt. Ferner ist für BE eine Beibehaltung von solchen Anlagen in der KEV kontraproduktiv, weil sie i.d.R. bereits wirtschaftlich Strom erzeugen.

Die Parteien sind mehrheitlich gegen den Ausschluss von den genannten Kategorien, weil sonst ein grosses Potenzial für erneuerbare Energieerzeugung nicht genutzt würde (CVP, Forum Meiringen, SP). Lediglich die EVP und die glp stimmen der Massnahme zu. KVA und ARA sind meist im Besitz der öffentlichen Hand, welche den Auftrag hat, über verursachergerechte Entsorgungsgebühren die Kosten zu decken (EVP).

Die WEKO begrüsst die vorgelegte Massnahme, da es andernfalls zu einer indirekten Subventionierung der Abfallentsorgung kommt, was dem Verursacherprinzip zuwiderläuft und Marktverzerrungen nach sich ziehen kann.

SAB, der schweiz. Gemeindeverband und SSV beanstanden den, ihrer Meinung nach, willkürlichen Ausschluss. SAB kritisiert die schlechtere Stellung von öffentlichen Anlagen gegenüber anderen Anlagen.

Die Mehrheit der Elektrizitätswirtschaft lehnt die Massnahme ab. Einige EW unterstützen zwar den Ausschluss von KVA und ARA/Klärgasanlagen (u.a. AEW, EW Rothrist, Axpo), der Grossteil der Teilnehmenden bewertet aber den Verlust an Potenzial von erneuerbarem Strom als zu gross (u.a. IB-Murten und sgsw). EWZ findet, dass Anlagen, deren Betrieb ohne Zuschüsse wirtschaftlich ist, nicht mehr gefördert werden sollen, während für die restlichen Anlagen das Vergütungssystem angepasst werden sollte. IWB beanstandet zudem die Diskriminierung von öffentlich finanzierten und betriebenen Anlagen.

Eine ähnliche Tendenz zeigt sich bei den Dachverbänden der Wirtschaft. Mehrheitlich wird der Vorschlag wiederum aufgrund des Potenzialverlusts verneint (z.B. IG DHS, ISOLSUISSE, Schweizerischer Gewerbeverband, SMU, Suissetec). Travail.Suisse teilt diese Auffassung und ergänzt, dass die auszuschliessenden Anlagen nicht saisonal abhängig sind und daher zur Netzstabilität beitragen können. SGCI und TVS sind der Ansicht, dass die KEV nur für privatwirtschaftlich betriebene Anlagen vergeben werden sollte. Laut der Handelskammer sollte die KEV neue Technologien fördern, die den Marktdurchbruch noch nicht geschafft haben. Somit fallen KVA- und ARA-Anlagen nicht in diese Kategorie (u.a. AIHK, CVCI-VD und IHZ).

Die meisten energiepolitischen und technischen Verbände äussern sich skeptisch gegenüber dem Ausschluss von KVA, ARA und Anlagen, welche teilweise Treib- oder Brennstoffe verwenden. Ihr Hauptbedenken ist ebenfalls der Potenzialverlust von Strom aus erneuerbaren Energien. AG 21 Wohlen-BE befürchtet Stromversorgungsengpässe, falls die Massnahme in Kraft treten sollte. Eine alternative Förderung für diesen Art Anlagen schlägt die SES vor: Vergütet werden die nicht amortisierbaren Gestehungskosten, die pro Anlage bestimmt werden und eine maximale Höhe nicht überschreiten