Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte Landschaftsschutzorganisationen, ist dagegen. Verschiedentlich wird die Einführung der Wahlfreiheit zwischen KEV und Einmalvergütung gefordert.

Die Kantone unterstützen grundsätzlich die vorgeschlagene Massnahme. SH und TG würden jedoch die Obergrenze für die Einmalvergütung von 10 kW auf 30 kW erhöhen. Das Einmalvergütungssystem wird von AR, VD und VS abgelehnt. Laut AR sollte für die Kleinanlagebetreibenden die Wahlfreiheit zwischen der KEV (Beibehaltung des Wartelistenplatzes) und der einmaligen Investitionshilfe (per sofort) bestehen.

Der Vorschlag wird von den politischen Parteien mehrheitlich willkommen geheissen. Dies aber unter dem Vorbehalt, dass eine Wahlfreiheit zwischen Investitionshilfe und Einspeisevergütung besteht (CVP, EVP, glp). SP und SVP unterstützen die Massnahme nicht. Die SP beanstandet „die Änderung der Spielregeln währen des Spiels“.

Die KBNL und die RKGK sprechen sich grundsätzlich für den Abbau der Warteliste mittels Einmalvergütungen aus. Die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB, schweiz. Gemeindeverband, SSV) stehen einig hinter dem Vorschlag. Der schweiz. Gemeindeverband äussert Bedenken bezüglich Fairness einer solchen Massnahme und schlägt die Einführung der Wahlfreiheit zwischen KEV und Einmalvergütung vor.

Die Mehrheit der Elektrizitätswirtschaft unterstützt Einmalvergütungen zum Abbau der Warteliste. Alpiq, CKW und swisselectric fordern folgende Ergänzung zu Art. 71 Abs. 4: „Ausgenommen sind Erweiterungen bestehender Wasserkraftanlagen“. Ferner sollte laut Ingenieurbüro für solare Entwicklung und sgsw aus Fairnessgründen die Wahlfreiheit zwischen KEV und Investitionshilfe bestehen, da einige Anlagen bereits vorfinanziert oder gebaut worden sind. Gemäss Regio Energie Solothurn und SAK würde unter dem Systemwechsel die Investitionssicherheit und die Glaubwürdigkeit leiden.

Auch Wirtschaftsverbände begrüssen mehrheitlich die Massnahme (u.a. SBV, SGB, SGCI, Fachverband Infra und IG DHS). Der SBV und Swisscleantech betonen, dass für die betroffenen Anlagen die Wahlfreiheit zwischen KEV und Investitionshilfe bestehen muss. Das grössten Anliegen von Schweizerischem Gewerbeverband, SMGV, SMU und Holzbau Schweiz ist die Rechtssicherheit. Deshalb müssten faire Übergangbestimmungen definiert werden. Economiesuissse lehnt die Massnahme ab, denn seiner Ansicht nach ist eine Vergütung für kleine PV-Anlagen nicht nötig. Travail.Suisse spricht sich gegen einen Systemwechsel aus.

Energiepolitische und technische Verbände äussern sich skeptisch gegenüber der Einmalvergütung zum Abbau der Warteliste. Die Hauptkritik betrifft die Spielregeländerung während des Spiels

(u.a. Ecologie libérale, Fondation Sécurité Energétique, SES und Verein NWA). Die SAS würde nur Anlagen unter 5 kW finanzieren und ISKB empfiehlt, die Massnahme für sämtliche Kleinanlagen anzuwenden. Biomasse Schweiz und AG Christen und Energie begrüssen den Ausschluss der kleinen PV-Anlagen von der Warteliste, sie schlagen aber vor, die Leistung bis 30 kW zu erhöhen bzw. geeignete marktwirtschaftliche Instrumente einzuführen.

ACSI und SKS sprechen sich für einen Systemwechsel aus, während FRC sich für die Wahlfreiheit zwischen den beiden Instrumenten einsetzt.

Umwelt- und Landschaftsorganisationen lehnen mehrheitlich den Vorschlag ab. Sie sind der Meinung, dass Änderungen der Förderbedingungen sich nur auf Anlagen beziehen dürfen, die weder gebaut noch bewilligt sind. Demzufolge solle der Stichtag frühestens der 1.1.2013 sein (u.a. WWF, Stiftung Pusch, AefU, VCS und Greenpeace). Andere Organisationen wie Eco Swiss befürworten die vorgeschlagene Massnahme, weil diese eine Vereinfachung des Ablaufs darstellt.

Bei den weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden stösst die Massnahme mehrheitlich auf Zustimmung (bspw. PSI und SBB). Kritik wird u.a. vom Institut für Solartechnik dahingehend geäussert, dass die Einspeisevergütung mit dem Net-Metering kombiniert werden sollte.

In der Frage, ob PV-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kW mit Einmalvergütung oder mit Net-Metering anstelle der Einspeisevergütung gefördert werden sollen, spricht sich die Mehrheit der Beteiligten für eine Einmalvergütung aus. Umweltorganisationen begrüssen hingegen das Net-Metering.