Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 73 Seiten

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KLASSIFIZIE

Referenz/Akte verbrauch im aktuellen EnG nicht berücksichtigt sind. Diese Kosten sollten nicht den anderen Netzbenutzenden ausgelastet werden (Handelskammer beider Basel, IG DHS, SGCI, Swissmem). Aus diesem Grund beanstandet Economiesuisse die vorgelegte Massnahme. Seiner Meinung nach ist die vorgeschlagene Net-Metering-Lösung nicht mit dem Verursacherprinzip gemäss StromVG vereinbar. Die Position der energiepolitischen und technischen Organisationen ist derjenigen der Wirtschaftsverbände ähnlich. Die Vorteile des Systems werden anerkannt (u.a. A EE, CSEM, Gebäudeklima

Schweiz, ISKB und IEGB), allerdings bestehe bezüglich der Belastung von Netzkosten Spezifizierungsbedarf (A EE, Swissolar, VSSM). Zudem schlagen Ecologie libérale und die Fondation Sécurité Energétique vor, Konsumentengruppen zu bilden, um die Netzentgelte gerecht zu verteilen. Laut Erdgas Zürich, GSGI sowie V3E sollte die Eigenverbrauchsregelung auch für WKK-Anlagen gelten. Im Gegensatz dazu fordert die SES, dass die Massnahme ausschliesslich auf die erneuerbaren Energien beschränkt werden soll. Die Gefahr der Entsolidarisierung bei der Tragung der Netzkosten und der Förderabgaben stehen im Vordergrund für die AVES, Holzenergie und ideeholzfeuer, weshalb sie die Massnahme ablehnen.

Die Konsumentenorganisationen stehen hinter der Einführung der Eigenverbrauchsregelung.

Die Umwelt- und Landschaftsschutzorganisationen stimmen entweder für die vorgelegten Massnahme oder enthalten sich. WWF, Stiftung Pusch und ffu, im Gegensatz zu Eco Swiss, befürworten die Massnahme lediglich für erneuerbare Energie (ohne WKK). Myclimate bevorzugt eine „leistungsmässige“ Kompensation (keine gesamte Verrechnung wie beim Net-Metering) aber nur als Übergangslösung. Langfristig müssen sich die Produzenten und Nutzer gemäss ihrem Bedarf und verursachten Kosten an den Netzentgelten beteiligen.

Die Eigenverbrauchsregelung wird auch von den weiteren Stellungnehmenden willkommen geheissen. Die Stadt Zürich betont aber die Wichtigkeit einer solidarischen Beteiligung an den Netzkosten.

2.6.6 KEV-Vollzug

Die Mehrheit der Teilnehmenden äussert sich skeptisch gegenüber dem Vollzug des Einspeisevergütungssystems und gegenüber der Idee, die neuen Aufgaben einer separaten Tochtergesellschaft bei der nationalen Netzgesellschaft zu übertragen. Hauptbedenken liegen bei der Verfügungskompetenz, welche die nationale Netzgesellschaft bei einer Vollzugsauslagerung in eine Tochtergesellschaft erhalten würde. Die Befürchtungen sind im Interessenskonflikt begründet, der u.a. wegen der Eigentumsverhältnisse problematisch sein kann. Es wird tendenziell eine von der nationalen Netzgesellschaft komplett unabhängige Stelle gewünscht. Zahlreiche Stellungnehmende haben sich nicht detailliert zum Vollzug geäussert, sondern haben einfach ein effizientes und kostengünstiges Modell gefordert.

Die Position der Kantone ist umstritten: Etwa ein Drittel der Teilnehmenden hat sich nicht auf eine Variante festlegen können. Grundsätzlich besteht der Wille, einen möglichst effizienten Ablauf zu garantieren (BS). BE will das System durch die Schaffung einer zusätzlichen Stelle nicht noch weiter verkomplizieren. Bedenken bleiben bei der Gewährleistung der Unabhängigkeit von der Vollzugstelle gegenüber Swissgrid (AI) sowie bei einer eventuellen Diskriminierung von kleinen Anlagen (VD). AR unterstützt die Meinung, dass der Vollzug durch die Investitionshilfe massiv entlastet würde und dadurch auf eine zusätzliche Stelle verzichtet werden könnte.

Die Mehrheit der Parteien (CVP, glp, EVP und SP) spricht sich für die Schaffung einer neuen Vollzugstelle als Tochtergesellschaft der nationalen Netzgesellschaft aus. Viele Teilnehmende betonen, dass der Vollzug in der bestmöglichen Form abgewickelt werden soll. Laut FDP und SVP muss jedoch die neu gegründete Stelle unabhängig von Swissgrid sein. Die CVP schlägt vor, die Stelle bei Swissgrid zu behalten.

Die ElCom beantragt, den Vollzug direkt an die Swissgrid zu delegieren, ohne dafür eine weitere Instanz zu schaffen. SAB und SSV können sich vorstellen, dass der Vollzug bei Swissgrid bleibt und der schweiz. Gemeindeverband lehnt die Schaffung einer zusätzlichen juristischen Person ab.