Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/50: Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse · 15 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2013-05-21/342
Die VßZsind gegen die Streichung des Straftatbestandes der Verunreinigung von Fahrzeugen. Der Zivilkfageweg sei nicht sinnvoll, da sich Kosten und Nutzen in keinem Fäll die Waage halten. Zudem verunmögliche dies die effiziente, wirtschaftliche und rechtsgleiche Gebühreneinforderung. Deswegen sollte die Teilrevision zum Anlass genommen werden, das Inkasso-Verfahren der Taxzuschläge überhaupt zu ermöglichen.
Stellungnahmen zu Art. 7 Abs. 5 STUG:
Der Kanton Waadt und Centre Patronal können die Streichung von Art. 7 Abs. 5 STUG nicht nachvollziehen. Sie führen an, dass es - anders als im Bericht geschrieben - üblich ist, gewisse Prozeduren zu vereinfachen.
Stellungnahmen zu Art. 8 Abs. 1 STUG:
Den Strassentransportunternehmen geht der Entwurf zu wenig weit. Der Artikel sollte sich konkret Über Art und Intensität der Kontrolltätigkeit äussern. Sie fordern einen schweizweit einheitlichen Vollzug mit angemessenem personellen Mitteleinsatz. Das Lizenzobligatorium mache nur dann Sinn,
wenn es auch kontrolliert würde und mit einer gewissen Kontrollwahrscheinlichkeit auf der Strasse und im Betrieb zu rechnen sei.
Der Kanton Waadt und Centre Patronal führen an, dass Art. 8 Abs. 1 STUG nicht genügend explizit ist und nicht ersichtlich wird, welches Ziel erreicht werden soll. Sie fragen sich, mit welchen Kriterien beispielsweise Unternehmen als Unternehmen mit erhöhtem Risiko eingestuft werden.
Stellungnahmen zu Art. 11 STUG:
Dem Kanton Waadt und Centre Patronal scheint insbesondere die Fahrlässigkeit in Art. 11 Abs. 2 STUG zu vage formuliert.
Die Strassentransportunternehmen und der SGV befürworten zwar die Strafverschärfung bei Vorsatz, lehnen hingegen die Verschärfung bei Fahrlässigkeit ab.
2.3 Weitere Bemerkungen
Der Kanton Aargau und der Kanton Nidwaiden sprechen sich gegen die in der EU geltende Kabotageregelung aus und befürworten die vorgeschlagene Beibehaltung der heute in der Schweiz geltenden Bestimmungen. Economiesuisse hingegen setzt sich für eine künftige Kabotage-Liberalisierung ein, da so der Transportwettbewerb in der Schweiz gefördert und das Angebot verbessert werden könne.
Vom Kanton Thurgau wird gefordert, dass vorsätzliche Verfälschungen von Fährtschreiber-
Aufzeichnungen inklusive Falschausstellung von Ruhezeit oder Ferienbestätigungen nicht nur als Übertretung gelten sollten. Vielmehr solle Art. 251 StGB (Urkundenfälschung) zur Anwendung kom-