Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/50: Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und weiterer Erlasse · 15 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2013-05-21/342

2.2 Beantwortung des Fragebogens

Frage 1 : Sind Sie mit den generellen Zielsetzungen und Inhalten der Vorlage einverstanden?

Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden kann den generellen Zielsetzungen und Inhalten der Vorlage zustimmen. Einzig die SVP ist klar dagegen. Die Strassentransportunternehmen (Car Tourisme Suisse, ASTAG, AGVS, strasseschweiz, taxisuisse) und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sind unter Vorbehalt der nachfolgenden Ausführungen und Einschränkungen einverstanden. Die Vorbehalte betreffen insbesondere die Frage der Einführung des Verkehrsleiters (vgl.

Frage 4).

Frage 2: Sind Sie damit einverstanden, mit der Lizenzpflicht neu auch die Güterfahrzeuge zwischen 3.5 und 6 tonnen Gesamtgewicht einzubeziehen?

Die Kantone sind mit Ausnahme der Kantone Zürich und Glarus einverstanden, die Lizenzpflicht auszuweiten. Der Kanton Glarus befürchtet einen finanziellen und administrativen Mehraufwand für die Unternehmen und die öffentliche Verwaltung. Der Kanton Zürich und der SGV erwarten eine administrative Belastung für die Strassentransportunternehmen.

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) stimmt der Frage grundsätzlich zu. Er gibt gleichzeitig zu bedenken, dass die Lizenzpflicht zu einer Umstellung auf Lieferwagen und damit zu einem Verkehrswachstum führen kann.

Die Strassentransportunternehmen sind einverstanden. Taxisuisse und strasseschweiz fordern, auch Taxiuntemehmen, die gewerbsmässige Personentransporte mit leichten oder schweren Personenwagen durchführen, neu einer gesetzlichen Zulassungsbewilligung zu unterstellen. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen durch „wilde" Taxidienste oder Einzelfahrer ohne Ausrüstung und Know-how unterbunden werden. Car Tourisme Suisse möchte eine Lizenzpflicht zusätzlich für gewerbliche Gütertransporte einführen, die mit Traktoren und Anhängern durchgeführt werden. Les Routiers Suisses würden einé klare Regelung der Ausnahmen begrüssen, um Probleme in Posttranspörteri zu beheben.

Frage 3a: Sind Sie damit einverstanden, dassTim öffentlich zugangricheh Register neu auch die; verantwortlichen Personen (Verkehrsleiterin / Verkehrsleiter) und die Anzahl Fahr- i zeuge eingetragen werden?

Die Kantone sind mit Ausnahme des Kantons Neuenburg damit einverstanden, dass im öffentlich zugänglichen Register neu auch die verantwortlichen Personen (Verkehrsleiterin / Verkehrsleiter) und die Anzahl Fahrzeuge eingetragen werden. Der Kanton Neuenburg möchte diese Daten nur den EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz zugänglich machen. Dem Kanton Nidwaiden ist es wichtig, dass kein zusätzlicher administrativer Aufwand für die Unternehmen urid die Kantone entsteht. Der Kanton Thurgau und der Schweizensche Städteverband weisen auf die Notwendigkeit einer aktuellen Daten-