Vorlage ADR

Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten

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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1

a) Eine Zuordnung zur Gruppe A erfolgt, wenn der Inhalt nicht den Kriterien einer

anderen Gruppe gemäß den Absätzen b) bis e) entspricht.

b) Eine Zuordnung zur Gruppe F erfolgt, wenn einer der Bestandteile, bei dem es

sich um einen reinen Stoff oder ein Gemisch handeln kann, als entzündbar klassifiziert werden muss. Entzündbare Bestandteile sind entzündbare flüssige Stoffe und Gemische entzündbarer flüssiger Stoffe, entzündbare feste Stoffe und Gemische entzündbarer fester Stoffe oder entzündbare Gase und Gasgemische, die den folgenden Kriterien entsprechen:

(i) ein entzündbarer flüssiger Stoff ist ein flüssiger Stoff mit einem Flammpunkt von höchstens 93 °C;

(ii) ein entzündbarer fester Stoff ist ein fester Stoff, der den Kriterien des Unterabschnitts 2.2.41.1 entspricht;

(iii) ein entzündbares Gas ist ein Gas, das den Kriterien des Absatzes 2.2.2.1.5 entspricht.

c) Eine Zuordnung zur Gruppe T erfolgt, wenn der Inhalt mit Ausnahme des

Treibmittels als gefährliches Gut der Klasse 6.1 Verpackungsgruppe II oder III zugeordnet ist.

d) Eine Zuordnung zur Gruppe C erfolgt, wenn der Inhalt mit Ausnahme des

Treibmittels als gefährliches Gut der Klasse 8 Verpackungsgruppe II oder III zugeordnet ist.

e) Wenn die Kriterien zweier Gruppen der Gruppen F, T und C erfüllt werden, er-

folgt eine Zuordnung zur Gruppe FC bzw. TF."

2.2.2.3 Am Ende folgende Tabelle hinzufügen:

"

Chemikalien unter Druck

Klassi- UN- Benennung des Stoffes oder Gegenstandes

fizieru Num-

ngs- mer

code

8 A 3500 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, N.A.G.

8 F 3501 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, ENTZÜNDBAR, N.A.G.

8 T 3502 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, GIFTIG, N.A.G.

8 C 3503 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, ÄTZEND, N.A.G.

8 TF 3504 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, ENTZÜNDBAR, GIFTIG, N.A.G.

8 FC 3505 CHEMIKALIE UNTER DRUCK, ENTZÜNDBAR, ÄTZEND, N.A.G. "

Abschnitt 2.2.3

2.2.3.1.1 In der Bem. 1 am Anfang streichen:

ENTWURF

"Nicht giftige und nicht ätzende".

In der Bem. 2 nach "Heizöl (leicht)" einfügen:

", einschließlich synthetisch hergestellter Produkte,".