Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 48Fedlex · Vorlage
Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
aus Kunststoff (3H1, 3H2)
"
P 002 Unter "zusammengesetzte Verpackungen" erhalten die Eintragungen für "Fässer" in der Spalte "Außenverpackungen" folgenden Wortlaut (die Werte für die höchste Nettomasse bleiben unverändert):
"
Fässer
aus Stahl (1A1, 1A2)
aus Aluminium (1B1, 1B2)
aus einem anderen Metall (1N1, 1N2)
aus Kunststoff (1H1, 1H2)
aus Sperrholz (1D)
aus Pappe (1G)
"
Unter "zusammengesetzten Verpackungen" – "Außenverpackung" – "Kisten" nach "aus Aluminium (4B)" folgende Zeile einfügen:
"
aus einem anderen Metall (4N) 400 kg 400 kg 400 kg
"
Unter "zusammengesetzte Verpackungen" erhalten die Eintragungen für "Kanister" in der Spalte "Außenverpackungen" folgenden Wortlaut (die Werte für den höchsten Fassungsraum/Nettomasse bleiben unverändert):
"
Kanister
aus Stahl (3A1, 3A2)
aus Aluminium (3B1, 3B2)
aus Kunststoff (3H1, 3H2)
"
e)
Unter "Einzelverpackungen" – "Kisten" nach "aus Aluminium (4B) " folgende Zeile einfügen:
"
aus einem anderen Metall (4N)e)nicht 400 kg 400 kg zuläs-
sig
"
P 003 Die Sondervorschrift für die Verpackung PP 17 erhält am Anfang folgenden Wortlaut:
"Für die UN-Nummer 2037 dürfen …".
Die Sondervorschrift für die Verpackung PP 87 erhält folgenden Wortlaut:
"PP 87 (gestrichen)".
Unter "Sondervorschriften für die Verpackung" folgende neue Sondervorschrift hinzufügen:
ENTWURF
"PP 90 Für die UN-Nummer 3506 müssen dicht verschlossene Innenauskleidun-
gen oder Säcke aus einem widerstandsfähigen, flüssigkeitsdichten, durchstoßfesten und für Quecksilber undurchlässigen Werkstoff verwendet werden, die unabhängig von der Lage des Versandstücks ein Freiwerden des Stoffes aus dem Versandstück verhindern."