Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
"6.3.5".]
4.1.1.16 wird zu 4.1.1.17.
Einen neuen Unterabschnitt 4.1.1.16 mit folgendem Wortlaut einfügen:
"4.1.1.16 Wenn Eis als Kühlmittel verwendet wird, darf dieses nicht die Funktionsfähigkeit
der Verpackung beeinträchtigen."
4.1.1.17 wird zu 4.1.1.18.
4.1.1.18 wird zu 4.1.1.19.
4.1.1.18.1 wird zu 4.1.1.19.1.
4.1.1.18.2 wird zu 4.1.1.19.2.
4.1.1.18.3 wird zu 4.1.1.19.3.
4.1.1.19.1 "Absätze 4.1.1.18.2 und 4.1.1.18.3" ändern in:
"Absätze 4.1.1.19.2 und 4.1.1.19.3".
4.1.1 Einen neuen Unterabschnitt 4.1.1.20 mit folgendem Wortlaut einfügen:
"4.1.1.20 Verwendung von Bergungsdruckgefäßen
4.1.1.20.1 Für beschädigte, defekte, undichte oder nicht den Vorschriften entsprechende
Druckgefäße dürfen Bergungsdruckgefäße gemäß Abschnitt 6.2.3.11 verwendet werden.
Bem. Ein Bergungsdruckgefäß darf als Umverpackung gemäß Abschnitt 5.1.2 verwendet werden. Bei der Verwendung als Umverpackung müssen die Kennzeichnungen nicht dem Unterabschnitt 5.2.1.3, sondern dem Unterabschnitt 5.1.2.1 entsprechen.
4.1.1.20.2 Druckgefäße müssen in Bergungsdruckgefäße geeigneter Größe eingesetzt wer-
den. Mehrere Druckgefäße dürfen nur dann in ein und dasselbe Bergungsdruckgefäß eingesetzt werden, wenn deren Füllgüter bekannt sind und diese nicht gefährlich miteinander reagieren (siehe Unterabschnitt 4.1.1.6). Es müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Bewegungen der Druckgefäße im Bergungsdruckgefäß zu verhindern, z.B. durch Unterteilen, Sichern oder Polstern.
4.1.1.20.3 Ein Druckgefäß darf nur dann in ein Bergungsdruckgefäß eingesetzt werden,
wenn:
a) das Bergungsdruckgefäß den Vorschriften des Unterabschnitts 6.2.3.11 entspricht und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung vorliegt;
ENTWURF
b) die Teile des Bergungsdruckgefäßes, die in direktem Kontakt mit den gefährlichen Gütern stehen oder stehen können, nicht durch diese angegriffen oder geschwächt werden und keine gefährliche Wirkungen verursachen, z.B. Katalyse einer Reaktion oder Reaktion mit den gefährlichen Gütern, und