Vorlage ADR
Vernehmlassung 2012/56: Revision des Gefahrgutrechts · 106 Seiten
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Änderungen ADR 2013 Dokument 1.1
"2012".
"2012" ändern in:
"2014".
1.6.5 Eine neue Übergangsvorschrift mit folgendem Wortlaut einfügen:
"1.6.5.14 MEMU, die vor dem 1. Juli 2013 gemäß den bis zum 31. Dezember 2012 gelten-
den Vorschriften des ADR zugelassen wurden, jedoch nicht den ab 1. Januar 2013 geltenden Vorschriften des Absatzes 6.12.3.1.2 oder 6.12.3.2.2 entsprechen, dürfen weiter verwendet werden."
Kapitel 1.8
1.8.3.3 Der vierte Spiegelstrich des dritten Unterabsatzes erhält folgenden Wortlaut:
"– ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließlich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;".
1.8.5.1 Vor "ein Bericht gemäß dem in Unterabschnitt 1.8.5.4 vorgeschriebenen Muster"
einfügen:
"spätestens ein Monat nach dem Ereignis".
1.8.7.2 Einen neuen Absatz 1.8.7.2.5 mit folgendem Wortlaut hinzufügen:
"1.8.7.2.5 Bei Änderungen an einem Druckgefäß, Tank, Batterie-Fahrzeug oder MEGC mit
einer gültigen, abgelaufenen oder zurückgezogenen Baumusterzulassung beschränken sich die Prüfung und die Zulassung auf die Teile des Druckgefäßes, Tanks, Batterie-Fahrzeugs oder MEGC, die geändert wurden. Die Änderung muss den zum Zeitpunkt der Änderung anwendbaren Vorschriften des ADR entsprechen. Für alle von der Änderung nicht betroffenen Teile des Druckgefäßes, Tanks, Batterie-Fahrzeugs oder MEGC behalten die Unterlagen der ursprünglichen Baumusterzulassung ihre Gültigkeit.
Eine Änderung kann sowohl für ein als auch für mehrere unter eine Baumusterzulassung fallende Druckgefäße, Tanks, Batterie-Fahrzeug oder MEGC gelten.
Die zuständige Behörde einer ADR-Vertragspartei oder eine von dieser Behörde bestimmte Stelle muss dem Antragsteller eine Bescheinigung über die Zulassung der Änderung ausstellen. Bei Tanks, Batterie-Fahrzeugen und MEGC muss eine Kopie als Teil der Tankakte aufbewahrt werden.
Jeder Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Zulassung einer Änderung muss vom Antragsteller bei einer einzigen zuständigen Behörde oder einer
ENTWURFvon dieser Behörde bestimmten Stelle eingereicht werden."
Kapitel 1.9
1.9.5.2.2 Unter der Tunnelkategorie E am Ende des ersten Satzes nach "3373* hinzufügen: