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Vernehmlassung 2012/68: Neue Verordnung des UVEK über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste für Einsätze auf Eisenbahnanlagen (VWEV) · 11 Seiten
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Verordnung ENTWURF Anhörung Juli 2012 AS
Einsatzübungen
Die einsetzbaren Angehörigen der Wehrdienste müssen alle drei Jahre mindestens an einer eintägigen Einsatzübung teilnehmen. Dabei ist insbesondere die Zusammenarbeit mit den Betriebswehren zu üben.
Zusätzlich sind spezifische Übungen vor der Inbetriebnahme von besonderen Eisenbahnanlagen wie z.B. langen Tunnels durchzuführen.
In folgenden Rangierbahnhöfen ist jährlich alternierend eine Alarm- beziehungsweise eine Einsatzübung durchzuführen:
- Basel RB
- Buchs SG
- Chiasso sm
- Däniken RB
- Lausanne triage
- RB Limmattal
- Zürich Mülligen
3. Ausrückzeiten
Tabelle 2: Ausrückzeiten der Wehrdienste in Abhängigkeit von Risiko und Zugänglichkeit der Eisenbahnanlagen.
grosses Risiko mittleres Risiko kleines Risiko
Feuerwehr
Gute Zugänglichkeit 45 min 60 min 75 min
Chemiewehr
Feuerwehr 60 min 75 min 90 min
Schlechte Zugänglichkeit
Chemiewehr 90 min 120 min 150 min
Die Ausrückzeiten sind von den Angehörigen der Wehrdienste, die für die Bewältigung von Ereignissen auf Eisenbahnanlagen einsetzbar sind, in der nach Tabelle 1 erforderlichen Anzahl einzuhalten.
In Voralpen, Alpen und Jura wird eine schlechte Zugänglichkeit vorausgesetzt, in den übrigen Gebieten eine gute Zugänglichkeit. Abweichungen sind in den Leistungsvereinbarungen festzuhalten.
Für Orte, die nur über die Schiene zugänglich sind, gelten die Ausrückzeiten bis zu einem bestimmten Verladeort. Für diesen wird eine gute Zugänglichkeit vorausgesetzt. Abweichungen sind in den Leistungsvereinbarungen festzuhalten.
Für die Chemiewehren Plus und die Chemiewehren Wasser gelten die Ausrückzeiten nach Tabelle 2 nicht.