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Vernehmlassung 2012/68: Neue Verordnung des UVEK über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste für Einsätze auf Eisenbahnanlagen (VWEV) · 11 Seiten
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Verordnung ENTWURF Anhörung Juli 2012 AS
Beteiligung der ISB
Tabelle 2: Beteiligung der ISB an den Vorhaltekosten der Wehrdienste.
Stützpunktart Beteiligung der ISB
ISB mit Betriebswehr: 2%
Feuerwehr
ISB ohne Betriebswehr: 5%
Chemiewehr Normal 20%
Chemiewehr Plus 20%
Chemiewehr Wasser 20%
Den ISB anrechenbare Vorhaltekosten
Die den ISB anrechenbaren Vorhaltekosten ergeben sich aus den gesamten Vorhaltekosten der Wehrdienste (Tabelle 1) und der Beteiligung der ISB (Tabelle 2).
Tabelle 3: Den ISB anrechenbare Vorhaltekosten der Wehrdienste in der Schweiz
Den ISB anrechenbare Vorhaltekosten Stützpunktart V [CHF/Jahr] CH
Feuerwehr 669 000
Chemiewehr Normal 2 030 000
Chemiewehr Plus 120 000
Chemiewehr Wasser 240 000
Total 3 059 000
Berechnung der spezifischen Kosten
Pro Stützpunktart berechnet sich der jährliche Beitrag einer ISB an einen Kanton (VISB/Kt) wie folgt:
VISB/Kt= (VCH/LgewCH) · LgewISB/Kt [CHF/Jahr]
wobei
VCH = den ISB anrechenbare Vorhaltekosten der Wehrdienste in der Schweiz
nach Tabelle 3 [CHF/Jahr]
LgewCH = gesamte gewichtete Streckenlänge in der Schweiz [Ax-km]
LgewISB/Kt = gewichtete Streckenlänge der betroffenen ISB im betroffenen Kanton
[Ax-km]
Die Streckenlänge wird abhängig von der Stützpunktart gewichtet:
Feuerwehr LgewF = rF · L
Chemiewehren Normal und Plus LgewC = rC · L