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Vernehmlassung 2012/68: Neue Verordnung des UVEK über die Beteiligung der Infrastrukturbetreiberinnen an den Vorhaltekosten der Wehrdienste für Einsätze auf Eisenbahnanlagen (VWEV) · 11 Seiten

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Verordnung ENTWURF Anhörung Juli 2012 AS

Beteiligung der ISB

Tabelle 2: Beteiligung der ISB an den Vorhaltekosten der Wehrdienste.

Stützpunktart Beteiligung der ISB

ISB mit Betriebswehr: 2%

Feuerwehr

ISB ohne Betriebswehr: 5%

Chemiewehr Normal 20%

Chemiewehr Plus 20%

Chemiewehr Wasser 20%

Den ISB anrechenbare Vorhaltekosten

Die den ISB anrechenbaren Vorhaltekosten ergeben sich aus den gesamten Vorhaltekosten der Wehrdienste (Tabelle 1) und der Beteiligung der ISB (Tabelle 2).

Tabelle 3: Den ISB anrechenbare Vorhaltekosten der Wehrdienste in der Schweiz

Den ISB anrechenbare Vorhaltekosten Stützpunktart V [CHF/Jahr] CH

Feuerwehr 669 000

Chemiewehr Normal 2 030 000

Chemiewehr Plus 120 000

Chemiewehr Wasser 240 000

Total 3 059 000

Berechnung der spezifischen Kosten

Pro Stützpunktart berechnet sich der jährliche Beitrag einer ISB an einen Kanton (VISB/Kt) wie folgt:

VISB/Kt= (VCH/LgewCH) · LgewISB/Kt [CHF/Jahr]

wobei

VCH = den ISB anrechenbare Vorhaltekosten der Wehrdienste in der Schweiz

nach Tabelle 3 [CHF/Jahr]

LgewCH = gesamte gewichtete Streckenlänge in der Schweiz [Ax-km]

LgewISB/Kt = gewichtete Streckenlänge der betroffenen ISB im betroffenen Kanton

[Ax-km]

Die Streckenlänge wird abhängig von der Stützpunktart gewichtet:

Feuerwehr LgewF = rF · L

Chemiewehren Normal und Plus LgewC = rC · L