Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 14 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

1.1 Die parlamentarische Initiative Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen (09.503)

1.1.1 Die Forderung der Initiative

Mit der am 10. Dezember 2009 eingereichten Initiative wird der Bundesrat beauftragt, die Stempelsteuer schrittweise abzuschaffen. Die Abschaffung soll in drei Schritten erfolgen. Konkret soll das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) vom 27. Juni 1973 durch die Einfügung der folgenden drei Übergangsbestimmungen geändert werden:

1. Die Bestimmungen zur Emissionsabgabe gemäss Artikel 5 und 5a ff. werden

auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.

2. Die Bestimmungen zur Abgabe auf Versicherungsprämien gemäss Artikel 21ff.

werden auf den 1. Januar 2011 ausser Kraft gesetzt.

3. Die Bestimmungen zur Umsatzabgabe gemäss Artikel 13ff. werden auf den 1.

Januar 2016 ausser Kraft gesetzt. Auf diesen Termin wird das ganze Bundesgesetz über die Stempelabgabe ausser Kraft gesetzt.

In der Begründung wird die Stempelsteuer als gravierender Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Schweiz bezeichnet, welcher nicht nur die Finanzbranche, sondern die gesamte schweizerische Volkswirtschaft bremse. Die Abschaffung der Stempelsteuer würde die Attraktivität des Finanzplatzes verbessern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wachstum würde generiert, ins Ausland abgewanderte Geschäfte könnten zurückgeholt und Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.

1.1.2 Vorprüfung der parlamentarischen Initiative

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates nahm die Vorprüfung der Initiative am 23. November 2010 vor. Sie beschloss mit 12 gegen 11 Stimmen und einer Enthaltung der Initiative Folge zu geben. Die WAK des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 4. April 2011 mit 5 gegen 4 Stimmen und 3 Enthaltungen zu. Somit wurde die WAK des Nationalrates mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt (Art. 111 Abs.1 ParlG).

1.1.3 Zweite Phase der parlamentarischen Initiative

Die WAK des Nationalrates behandelte die Initiative am 30. August und am 8. November 2011 und hat über das weitere Vorgehen beraten. Sie hat insbesondere mit 12 zu 6 Stimmen einem Antrag zugestimmt, welcher folgende Punkte umfasst:

1. Punkt eins der Initiative, die Abschaffung der Emissionsabgabe, soll in der

Kommission behandelt werden. Da die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital bereits in der „Too big to fail“-Vorlage enthalten ist und vom