Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/7: 09.503 Pa.Iv. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen · 14 Seiten

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mit der Harmonisierung der als „Gesellschaftssteuer“ bezeichneten Emissionsabgabe. Materiell wurde die Richtlinie in den Jahren 1973, 1974 und 1985 geändert.

Bezogen auf die in der Richtlinie sehr detailliert festgehaltenen steuerbaren Vorgänge gilt ein maximaler Steuersatz von 1 Prozent auf Eigenkapital.

Im Rahmen der Umsetzung des Lissabon-Programms erarbeiteten die Kommissionsdienststellen einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie. Zweck der Neufassung war es, die Vorschriften zu vereinfachen und zu modernisieren sowie die „Gesellschaftssteuer“ abzuschaffen, um die Entwicklung von EU-Unternehmen zu fördern. Der Vorschlag der Richtlinie wurde am 4. Dezember 2006 dem Parlament überwiesen.

Die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses liegt seit dem 14. März 2007 vor. Der Ausschuss stellt fest, dass noch 7 der 27 Mitgliedstaaten diese Steuer erheben (Polen, Portugal mit 0.5%, Zypern mit 0.6%; Griechenland, Spanien, Luxemburg, Österreich mit 1.0%) und befürwortet die Abschaffung. Luxemburg hat seine Abgabe per 2010 abgeschafft. EU-weit sollte die Gesellschaftssteuer per 1. Januar 2012 aufgehoben werden. Eine Zustimmung kam jedoch nicht zustande, weil einige Mitgliedstaaten auf die entsprechenden Steuereinnahmen nicht verzichten wollten.

Per 1. Januar 2009 ersetzt die Richtlinie 2008/7/EG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital die Richtlinie 69/335/EWG. Die neue Richtlinie bietet den Mitgliedstaaten, welche die Gesellschaftssteuer bereits ab dem 1. Januar 2006 anwenden, die Möglichkeit, die betreffenden Vorgänge auch weiterhin der Gesellschaftssteuer zu unterwerfen. Die Richtlinie sieht jedoch vor, dass es für einen Mitgliedstaat, der beschlossen hat, keine Gesellschaftssteuer zu erheben, nicht mehr möglich ist, diese wieder einzuführen.

5 Auswirkungen der Emissionsabgabe auf Eigenkapital auf die Volkswirtschaft

5.1 Auf die Volkswirtschaft

Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital beeinträchtigt die Standortattraktivität und die Effizienz der schweizerischen Volkswirtschaft. Die Beseitigung der Abgabe wirkt sich daher tendenziell positiv auf das Wachstum aus.

Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital weist keine Vorteile gegenüber anderen Steuern auf, die darauf abzielen, Kapitaleinkommen zu belasten. Charakteristisch für sie ist jedoch eine Reihe von Nachteilen im Hinblick auf das Standort- und das Effizienzziel:

5.1.1 Standortziel

Attraktivität des Unternehmensstandortes: Aus Sicht der Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz, die in diesem Zusammenhang verstanden wird als die Fähigkeit, mobiles Kapital in die Schweiz zu lenken und der Abwanderung mobilen Kapitals entgegenzuwirken, wirkt die Emissionsabgabe auf Eigenkapital je nach Unternehmenstyp unterschiedlich. Während diesbezüglich bei den KMU kein gravierendes Problem besteht, sieht die Situation bei grossen Unternehmen, die in ihrer