Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Anschlüsse) und der Lärmsanierung der Eisenbahn. Betrieb, Substanzerhalt und kleinere Erweiterungen der Schieneninfrastruktur werden über das ordentliche Bundesbudget finanziert. Gemäss Beschluss der Bundesversammlung vom Juni 201312 und Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 wird künftig die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur auf eine neue Grundlage gestellt, indem der FinöV-Fonds durch den Bahninfrastrukturfonds (BIF) abgelöst wird, so dass neu Betrieb, Substanzerhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur über ein einziges Gefäss finanziert werden.

Für den Strassenverkehr stehen dem Bund die beiden Finanzierungsgefässe «Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV)» und «Infrastrukturfonds (IF)» zur Verfügung, welche Gegenstand des vorliegenden Berichts sind und nachstehend näher erläutert werden (siehe Ziffer 1.3).

Abbildung 5

Übersicht der Verkehrsfinanzierung auf Bundesebene (Angaben in Mio. Fr. für 2012)13

12 Bundesbeschluss vom 20. Juni 2013 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr»), BBl 2013 4725.

13 www.are.admin.ch