Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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dene Mineralölsteuermittel zur Deckung von 25 Prozent der Gesamtaufwendungen für die Basislinien der NEAT verwendet («NEAT-Viertel»).
Über die SFSV werden also nicht nur die in die Bundeszuständigkeit fallenden Nationalstrassen, sondern auch andere Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr finanziert20.
Der Finanzierungsmechanismus auf Bundesebene mit zweckgebundenen Einnahmen hat sich in den letzten Jahrzehnten grundsätzlich bewährt. Vor allem die weitgehende Verursacher- oder Nutzerfinanzierung wird in diesem Zusammenhang als zukunftsfähig beurteilt. Die verfassungsmässig festgelegte Zweckbindung der Einnahmen stellt sicher, dass ein Grossteil der Verkehrsabgaben aus dem Strassenverkehr der Strasseninfrastruktur zufliesst. Weil die Ausgaben durch zweckgebundene Einnahmen zu decken sind, hat dieser Finanzierungsmechanismus zudem den Vorteil, dass heute die Nationalstrasseninfrastruktur zum Zeitpunkt ihrer Erstellung vollständig eigenfinanziert ist. Der Bundeshaushalt wird somit nicht durch bereits getätigte, aber fremdfinanzierte Investitionen – und damit verbundene Zinszahlungen und Amortisationen – belastet21. Diese Finanzierungslösung zeichnet die Schweiz gegenüber dem Ausland, wo Infrastrukturkosten häufig zuerst fremdfinanziert und erst während der Nutzung finanziert werden, besonders aus.
Der Finanzierungsmechanismus wird jedoch mittel- bis langfristig aufgrund seiner Steuerobjekte (Mineralölsteuer und -zuschlag auf Treibstoffen) an seine Grenzen stossen. Infolge des Rückgangs des spezifischen Treibstoffverbrauchs der Fahrzeugflotte sowie des zunehmenden Trends hin zu Fahrzeugen mit anderen Antriebsenergien als fossilen Treibstoffen ist davon auszugehen, dass die Einnahmen zurück gehen werden (siehe Ziffer 2.3.1). Diese Entwicklung ist umwelt- und energiepolitisch durchaus erwünscht und wird entsprechend gefördert, hat aber einen negativen Nebeneffekt auf die Finanzierung der Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr.
Kommt dazu, dass die heutige Finanzierungsarchitektur gewisse Mängel aufweist, insbesondere in der Bewirtschaftung der finanziellen Mittel und bei der Transparenz (siehe Ziffer 1.5).
Im 2012 betrugen die Ausgaben der SFSV 3784 Millionen Franken und waren somit leicht tiefer als die Einnahmen, welche 3803 Millionen Franken betrugen. Dementsprechend haben die Rückstellungen der SFSV um 19 Millionen Franken zugenommen. Per Ende 2012 betrugen die Rückstellungen 2078 Millionen Franken (Details siehe Anhang I).
20 Ursprünglich waren die zweckgebundenen Mittel insbesondere für die Finanzierung der Nationalstrassen vorgesehen sowie für Beiträge an die Kosten der Kantone im Strassenbereich. Im Laufe der Zeit wurde der über die zweckgebundenen Einnahmen zu finanzierende Aufgabenbereich schrittweise erweitert (siehe auch FABI-Botschaft, Anhang 1, Tabelle 14).
21 Diese Aussage gilt unabhängig davon, dass die Rechnungsmodelle teilweise eine Aktivierung und spätere Abschreibung vorsehen.