Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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1.2.2 Finanzierung Strasseninfrastruktur

Auf Bundesebene erfolgt die Finanzierung der Aufgaben und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr über die «Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV)». Der «Infrastrukturfonds (IF)» ist ein aus der Bundesrechnung ausgegliedertes Finanzierungsgefäss und insofern mit der SFSV verbunden, als seine Einlagen der SFSV belastet werden (siehe Ziffer 1.3).

Die Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur ist unterschiedlich ausgestaltet. Verschiedene Kantone verfügen, ähnlich wie der Bund, über eigene Fonds oder Spezialfinanzierungen für die Strasseninfrastruktur, welche mit zweckgebundenen Einnahmen gespiesen werden. Die Mittel zur Finanzierung der kantonalen Strasseninfrastruktur stammen ganz oder teilweise von den kantonalen Motorfahrzeugsteuern, von den Beiträgen des Bundes aus der SFSV bzw. aus dem IF, von den Kantonsanteilen an der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) oder auch von allgemeinen kantonalen Budgetmitteln.

Die Gemeinden finanzieren ihre Strasseninfrastruktur überwiegend mit eigenen allgemeinen Budgetmitteln. Teilweise erhalten sie Beiträge vom Kanton. Vom Bund erhalten sie Beiträge aus dem IF zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in den Städten und Agglomerationen.

Strassenrechnung und Transportrechnung

Die Strassenrechnung14 ist eine statistische Gegenüberstellung der anrechenbaren Erträge der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden) aus dem Motorfahrzeugverkehr und dessen anteiligen Kosten. Sie gibt Auskunft über den Kostendeckungsgrad zur Strasseninfrastruktur. Sie ist somit hauptsächlich eine Infrastrukturrechnung und berücksichtigt nur einen Teil der Einnahmen aus der LSVA. Nicht in der Strassenrechnung enthalten sind die externen Kosten (z.B. Umwelt- und Gesundheitsschäden) und die Betriebskosten für die Fahrzeuge. Die zurechenbaren Ausgaben für die Strasseninfrastruktur und deren Betrieb werden mit Einnahmen aus dem Motorfahrzeugverkehr zu 115 Prozent gedeckt. Insgesamt weist die Strassenrechnung im 2010 anrechenbare Einnahmen von 8,4 Milliarden Franken und zurechenbare Ausgaben von 7,3 Milliarden Franken aus, was einen Überschuss von 1,1 Milliarden Franken ergab. Allerdings macht die Strassenrechnung keine Angaben dazu, in welchem Umfang Einnahmen tatsächlich zur Finanzierung der Strassenausgaben verwendet werden. So werden beispielsweise sämtliche Mineralölsteuereinnahmen in der Strassenrechnung angerechnet, während gemäss Bundesverfassung nur die Hälfte der Mineralölsteuern (Grundsteuer) für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr zu Verfügung steht.

Die Transportrechnung15 berücksichtigt zusätzlich die externen Unfall- und Umweltkosten. Diese betrugen im Jahr 2005 für den Strassenverkehr rund 7,5 Milliarden Franken. Die nicht gedeckten externen Kosten reduzieren sich auf 6,6 Milliarden Franken, wenn der nicht für die Strasseninfrastruktur angerechnete Anteil der

14 BFS, Strassenrechnung 2010, 2012, siehe auch Artikel 36 Absatz 1 Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und der Nationalstrassenabgabe (MinVG; SR 725.116.2).

15 BFS, Transportrechnung Jahr 2005, 2009, keine neueren Daten vorhanden.