Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Abbildung 7
Finanzflüsse im 2012 in Millionen Franken
1.3.2 Infrastrukturfonds
Der IF trat 2008 mit dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (IFG)22 in Kraft. Der IF ist auf 20 Jahre befristet, wobei diese Frist um 5 Jahre verlängert werden kann.
Der IF wird durch Einlagen aus der SFSV gespiesen. Der Bundesbeschluss vom 4. Oktober 2006 über den Gesamtkredit für den IF23 (Bundesbeschluss Gesamtkredit IF) sieht finanzielle Mittel im Umfang von 20,8 Milliarden Franken (Preisstand 2005, exkl. Teuerung und Mehrwertsteuer) vor und teilt die Mittel wie folgt auf die verschiedenen Aufgaben auf:
– Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes (8,5 Mrd. Fr.);
– Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (5,5 Mrd. Fr.);
– Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in
Städten und Agglomerationen (6,0 Mrd. Fr.);
– Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Rand-
regionen (0,8 Mrd. Fr.).
22 SR 725.13
23 BBl 2007 8553