Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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Zudem ist ein «Auffangtatbestand» für den Fall vorgesehen, dass der Gesetzgeber für den NAF auf Gesetzesstufe zusätzliche finanzielle Mittel zweckbindet (siehe Ziffer 3.2).

Fondsentnahmen / Ausgaben

Die jährlichen Entnahmen werden durch die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss festgelegt und auf die folgenden Kategorien aufgeteilt:

– Entnahmen zur Finanzierung der Nationalstrassen;

– Entnahmen für die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrs-

infrastruktur in Städten und Agglomerationen.

Der Bundesrat kann den vom Parlament festgelegten jährlichen Voranschlagskredit für die Ausbauschritte und grössere Vorhaben im bestehenden Nationalstrassennetz um 15 Prozent erhöhen, wenn sich die Bauarbeiten rascher als erwartet entwickeln. Die Festlegung der Voranschlagskredite basiert auf den vom Parlament festgelegten vierjährigen Zahlungsrahmen und den bewilligten Verpflichtungskrediten. Die Fondsentnahmen unterstehen nicht der Schuldenbremse.

Fondsreserven und Ausgleichsmechanismus

Der NAF bildet eine angemessene Reserve. Diese dient insbesondere dazu, um Einnahme- und Ausgabenschwankungen (z.B. infolge von Investitionsspitzen) auszugleichen. Eine Verschuldung des NAF ist nicht möglich. Das Fondsvermögen wird nicht verzinst.

Je nach benötigtem Finanzvolumen von kurz- bis mittelfristig anstehenden oder geplanten Projekten, kann die Höhe einer angemessenen Reserve unterschiedlich ausfallen. Trotzdem soll hier die angemessene Reserve auch betragsmässig eingegrenzt werden. Es wird ein Betrag von ca. 800 Millionen bis 1 Milliarde Franken angepeilt. Damit könnte aufgrund der aktuellen Schätzungen zu den Einnahmen und Ausgaben während 4–5 Jahren ein jährlicher Einnahmeausfall bzw. Ausgabenüberschuss (im Vergleich zu den eingeplanten Werten) von je 3 Prozent aufgefangen werden.

Um eine gewisse Flexibilität sowie eine Solidarität zwischen SFSVNEU und NAF zu gewährleisten, soll zusätzlich ein Reserveausgleichsmechanismus zwischen den beiden Gefässen geschaffen werden (siehe Ziffer 3.2). Wird die Höhe der angemessenen Reserve im Fonds oder in der SFSVNEU überschritten, kann ein Ausgleich der Reserven stattfinden, sofern dafür ein Bedarf besteht.

Fonds-Steuerungsinstrumente

In Analogie zur künftigen Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur werden die folgenden (finanziellen) Steuerungsinstrumente eingeführt:

– Langfristperspektive und strategisches Entwicklungsprogramm für die Natio-

nalstrassen (in Erfüllung der Motion 12.3329 der KVF-N);

– Verpflichtungskredit für Erweiterungen und Kapazitätsausbau für die Natio-

nalstrassen (Ausbauschritte) und grössere Vorhaben im bestehenden Nationalstrassennetz51;

51 Ein gemeinsamer Verpflichtungskredit für Erweiterung und Kapazitätsausbau der Nationalstrassen (Ausbauschritte) sowie für grössere Vorhaben im bestehenden Nationalstrassennetz.