Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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– allgemeine Beiträge an die kantonalen Kosten für Strassen, die dem Motor-
fahrzeugverkehr geöffnet sind;
– Beiträge an Kantone ohne Nationalstrassen;
– Forschung und Verwaltung.
Sie werden weiterhin aus den zweckgebundenen Mitteln der Mineralölsteuereinnahmen (50% Grundsteuer) finanziert. Dementsprechend bleibt die SFSVNEU weiterhin bestehen (Art. 3 MinVG und Art. 53 Abs. 1 FHG). Guthaben der SFSVNEU werden nicht verzinst und die SFSVNEU darf sich nicht verschulden. Bei den verbleibenden Beitragskategorien in der SFSVNEU handelt es sich vorwiegend um jährlich wiederkehrende Transferbeiträge, die nicht mehr an konkrete Projekte bzw. Projektentwicklungen gekoppelt sind, so dass eine Fondslösung nicht gerechtfertigt ist.
Die Schaffung des NAF hat in mehrfacher Hinsicht keine direkten Auswirkungen auf die Bewirtschaftung dieser Mittel:
– Die Ausgaben werden jährlich mit dem Voranschlag durch das Parlament
beschlossen und unterstehen der Schuldenbremse.
– Neu werden auch die Beiträge zur Substanzerhaltung von Hauptstrassen in
Berggebieten und Randregionen als Transferkredite in der Bundesrechnung geführt.
– Allfällige Einnahmeüberschüsse verbleiben in der SFSVNEU und dienen einer
ausgeglichenen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung. Sie werden für die Bildung einer angemessenen Rückstellung verwendet. Wird die Höhe der angemessenen Rückstellung in der SFSVNEU oder der Reserve im Fonds überschritten, kann ein Ausgleich der Reserven stattfinden, sofern ein Bedarf besteht.
2.3 Schliessung der Finanzierungslücke
Nachfolgend wird im Detail auf die künftigen Einnahmen und den künftigen Finanzbedarf in der SFSV bzw. im vorgeschlagenen NAF und der SFSVNEU eingegangen.
2.3.1 Abschätzung einer künftigen Einnahmeentwicklung
Umwelt- und energiepolitisch werden verbrauchsärmere Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit alternativen Antriebsenergien gewünscht und gefördert. Die allgemeine technologische Entwicklung hin zu immer verbrauchsärmeren Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit alternativen Antriebsenergien wie Erdgas, Elektrizität oder Wasserstoff wird dadurch beschleunigt.
Im März 2011 haben die eidgenössischen Räte eine Reduktion der CO2-Emissionen von Personenwagen beschlossen. Die CO2-Emissionen von Personenwagen, die erstmals in Verkehr gesetzt werden, sind bis Ende 2015 auf durchschnittlich 130 Gramm CO2 pro Kilometer zu vermindern. Weiter sieht das revidierte Bundesgesetz vom 23. Dezember 2011 über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz)52
52 SR 641.71