Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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2031–2040 mit einer jährlichen Pauschale von 390 Franken pro Fahrzeug gerechnet (siehe Anhang V). Über die Pauschalabgabe für Elektro-Automobile könnten in den Jahren 2020–2030 durchschnittlich schätzungsweise zwischen 50 und 60 Millionen Franken pro Jahr generiert werden.

Da die Einführung einer pauschalen Abgabe auf Elektro-Automobile erst ab 2020 erfolgen soll, wird vorerst auf die Unterbreitung eines konkreten Gesetzesvorschlags verzichtet. Der Bundesrat schlägt als ersten Schritt vor, dass analog zu den Mineralölsteuern und der Nationalstrassenabgabe auf Stufe Bundesverfassung die Möglichkeit zur Erhebung einer Pauschalabgabe auf Elektro-Automobilen geschaffen wird. Als zweiter Schritt ist bis zirka 2017 ein konkreter Gesetzesvorschlag zur Umsetzung zu erarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Dieser wird die detaillierten Ausführungsbestimmungen beinhalten u.a. auch welche Fahrzeugkategorien und Antriebsarten einer pauschalen Abgabe unterliegen.

Langfristig wird zudem zu prüfen sein, wie auf den Rückgang der Mineralölsteuereinnahmen (Grundsteuer) beim allgemeinen Bundeshalt infolge der technologischen Entwicklung bzw. Umstellung des Fahrzeugparks auf neue Antriebsmittel reagiert werden kann. Inwiefern Massnahmen getroffen werden müssen, hängt jedoch nicht zuletzt auch von der allgemeinen langfristigen Einnahmen- und Ausgabeentwicklung im Bundeshaushalt ab.

2.3.5.5 Zusammenfassung der ausgaben- und einnahmeseitigen Massnahmen für die Hauptvariante

Die vorgeschlagenen einnahmeseitigen Massnahmen zur Deckung der Finanzierungslücke generieren 2017–2030 insgesamt zirka 1,1–1,2 Milliarden Franken Mehreinnahmen im Jahr. Mit diesen Mehreinnahmen kann die sich abzeichnende Finanzierungslücke von zirka 1,2 Milliarden Franken (2017–2030) grösstenteils geschlossen werden. Je nach effektiver Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sind weitergehende einnahme- oder ausgabenseitige Massnahmen nötig.

Abbildung 23

Geschätzte jährliche Mehreinnahmen 2017–2030 (Mittelwert, nominal)

Massnahme Mio. Fr.

Mineralölsteuern durch Erhöhung Mineralölsteuerzuschlag (+15 Rp.)*683

Teuerungsausgleich auf Einnahmen aus Mineralölsteuer und Mineralölsteuerzuschlag177

Pauschalabgabe Elektroautomobile ab 2020 **43

Zweckbindung Automobilsteuer zu maximal 2/3266

Total1169

* Die Mindereinnahmen bei den Mineralölsteuereinnahmen infolge der Preiserhöhung durch die Zuschlagserhöhung sind berücksichtigt.

** Der Mittelwert liegt tiefer als die vorstehend genannten durchschnittlichen jährlichen Einnahmen, weil von 2017–2020 keine Pauschalabgabe erhoben wird.

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds

Ein Systemwechsel mit der Einführung des NAF und der damit verbundenen Ablösung des IF ist in den vorliegenden Simulationen auf Anfang 2017 vorgesehen. Sowohl der NAF als auch die SFSVNEU (d.h. ohne Nationalstrassen) sollen für den Start mit den Ende 2016 vorhandenen Reserven im IF bzw. den Rückstellungen der