Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten
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Abbildung 22
Schätzung der zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen 2017–2030 Durchschnittliche jährliche Einnahmen 2017–2030 Status quo Hauptvariante Nebenvariante (Angaben in Mio. Fr.) Zuschlag: 30 Rp/l Zuschlag: 45 Rp/l Zuschlag: 42 Rp/l Mineralölsteuer 1325 12601270
Mineralölsteuerzuschlag 1761 25092362
Total 3086 37693632
Auswirkungen gegenüber Status quo Mineralölsteuer – –65 –55 Mineralölsteuerzuschlag – +748 +601 Mehreinnahmen gegenüber Status quo – 683546
Gemäss Modellrechnungen führt eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags auf 45 Rappen pro Liter zu Mehreinnahmen von insgesamt durchschnittlich rund 680 Millionen Franken pro Jahr (2017–2030). Mit einer Erhöhung auf 42 Rappen pro Liter werden Mehreinnahmen von durchschnittlich 550 Millionen Franken pro Jahr erzielt (2017–2030).
Auch denkbar wäre grundsätzlich eine gestaffelte Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags in Abhängigkeit von den Entwicklungen der Ein- und Ausgaben.
2.3.5.2 Indexierung
Zur Schliessung der Finanzierungslücke soll für die Mineralölsteuertarife ein Teuerungsausgleich möglich sein. Mittels eines solchen Ausgleichs kann den infolge der Teuerung real sinkenden Einnahmen begegnet werden.
Während die Ausgaben für Bau, Betrieb und Unterhalt der Strasseninfrastruktur einer fortlaufenden Teuerungsentwicklung unterliegen (siehe Ziffer 1.3.4.1), sind die Tarife der Mineralölsteuern als Frankenbeiträge gesetzlich festgelegt. Sie werden heute nicht an die auf der Ausgabenseite auflaufende Teuerung angepasst. Die Mineralölsteuertarife auf Benzin und Dieselöl sind immer noch gleich hoch wie im Jahre 1993 und der Mineralölsteuerzuschlag wie im Jahr 1974.
Bis zirka 2000 konnten die Mehrausgaben der SFSV, welche u.a. auf die auf der Ausgabenseite anfallende Teuerung zurückzuführen waren, durch steigende – aus dem Verkehrswachstum resultierende – Einnahmen ausgeglichen werden. Seit 2000 ist bei den Einnahmen eine Stagnation feststellbar (siehe Anhang IV). Im 2012 waren sie nur um 1,5 Prozent höher als im 2000. Werden nur die Haupteinnahmequellen (zweckgebundene Mineralölsteuern und -zuschlag sowie Nationalstrassenabgabe) betrachtet, so ist der Anstieg mit 0,9 Prozent sogar noch geringer. Auf der Ausgabenseite hat der Baupreisindex für den Tiefbau (Stand April) von 2000 bis 2012 insgesamt um gut 23 Prozent zugenommen. Der Realwert der Einnahmen ist somit aufgrund der anhaltenden Teuerung gesunken und wird – ohne Gegenmassnahmen – weiter sinken.
Der vorgesehene Teuerungsausgleich soll nicht jährlich erfolgen, sondern erst, nachdem die kumulierte Teuerung den Wert von drei Prozent erreicht hat. Als massgebender Index zur Beurteilung der Teuerungsentwicklung wird der Baupreisindex