Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 128 Seiten

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den Beitragsniveaus gemäss geltendem Recht (im Durchschnitt zirka 340 Mio. Fr. pro Jahr für den Zeitraum 2017–2030) erreicht werden.

Mit dieser Lösung sind alleine die zweckgebundenen Mineralölsteuereinnahmen massgebend für die Bestimmung der nicht werkgebundenen Beiträge und nicht mehr wie heute zusätzlich auch die Einnahmen aus dem Mineralölsteuerzuschlag und dem Reinertrag der Nationalstrassenabgabe. Zwar dürften die Beiträge an die Kantone infolge des langfristigen Rückgangs bei den Mineralölsteuern langfristig sinken. Dem ist aber gegenüberzustellen, dass dies für den Bund auch der Fall ist und dass die Kantone wesentlich von den geplanten Ausbauschritten im Nationalstrassennetz und den weiteren Beiträgen für den Agglomerationsverkehr profitieren.

2.3.5 Einnahmeseitige Massnahmen zur Schliessung der Finanzierungslücke

2.3.5.1 Erhöhung Mineralölsteuerzuschlag

Zur Schliessung der Finanzierungslücke soll – erstmals seit 1974 – der Mineralölsteuerzuschlag erhöht werden. 2012 betrug der Reinertrag aus dem Mineralölsteuerzuschlag 1,979 Milliarden Franken, was 52 Prozent der Einnahmen der SFSV ausmachte. Der Mineralölsteuerzuschlag ist somit für die Finanzierung der Aufwendungen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr eine ergiebige Finanzierungsquelle. Da er zudem vollständig zweckgebunden ist, kommt die Erhöhung des Zuschlags 1:1 der zweckgebundenen Finanzierung zu Gute. Dies im Gegensatz zur Grundsteuer, welche zur Erzielung des gleichen Effekts infolge der hälftigen Zweckbindung um das Doppelte erhöht werden müsste.

Die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags ist per 1. Januar 2017 und somit zeitlich mit der Einführung des NAF (siehe Ziffer 2.2) vorgesehen. Die Erhöhung des Zuschlags ist so bemessen, dass mittelfristig der Finanzbedarf gedeckt werden kann, längerfristig aber gleichzeitig keine allzu hohen Reserven aufgebaut werden.

Der Bundesrat schlägt zwei Varianten für eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags vor:

– Hauptvariante: Erhöhung um 15 Rappen pro Liter auf neu 45 Rappen pro Liter

sowie die Zuweisung von höchstens zwei Dritteln der Automobilsteuer;

– Nebenvariante: Erhöhung um 12 Rappen pro Liter auf neu 42 Rappen pro

Liter sowie die Zuweisung der Automobilsteuer (100%) oder Teile davon.

Mit einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags kann u.a. der erwartete Rückgang bei den Einnahmen der Mineralölsteuer und des Mineralölsteuerzuschlags (siehe Ziffer 2.3.1) kompensiert werden. Allerdings sind mit der damit verbundenen Erhöhung der Endverkaufspreise von Treibstoffen auch «Nebenwirkungen» verbunden. Weil eine Zuschlags- und Preiserhöhung zu einem Nachfragerückgang führt und sich auch auf den Tanktourismus auswirkt, sinkt die Absatzmenge und damit die Einnahmen aus der Mineralölsteuer (siehe nachfolgende Abbildung) trotz unveränderter Steuertarife bei der Grundsteuer. Beide Effekte gilt es bei der Abschätzung der künftigen Einnahmen zu beachten.